OVG Lüneburg: Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen
am 04.01.2007 von http://www.recht-blog.com
Wer als Betreiber eines Autohauses Autos vorführt, in die Radios eingebaut sind, muss Rundfunkgebühren zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen in Lüneburg vom 19.12.2006 hervor (Az.: 10 LC 73/05).
Quelle: Beck Aktuell vom 04.01.2007
Berichtet im Medienrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, [...]
Mal wieder GEZeigt ...
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