OVG Lüneburg: Auffangstreitwert bei reiner Dienstpostenkonkurrenz
am 02.08.2007 von http://blog.juracity.de
Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluß vom 16.07.2007 - 5 ME 143/07 - seine bisherige Festsetzung zur Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Verfahren, in den es um die schlichte Besetzung eines Dienstpostens - also nicht um die Besetzung eines Beförderugsdienstpostens geht - bestätigt. Während in Beförderungstreitigkeiten jedenfalls in Hauptsacheverfahren der Streitwert, sofern die Neubescheidung eines Beförderungsbegehrens verfolgt wird, entsprechend dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung aus dem Jahr 2004 in der Regel auf die Hälfte des sich nach § 52 Abs. 5 S. 2 GKG ergebenden Betrages festgesetzt wird, soll diese Regelung im Falle der Besetzung eines Dienstpostens, die nicht mit einer Beförderung verbunden ist, keine Anwendung finden.
Nach Aufassung der Richter sind bei einer solchen Auseinandersetzung Parallelen zu Um- und Versetzung zu erkennen. Diese Aufassung trägt dem Umstand Rechnung, daß die bloße Besetzung des …
Beamtenrecht: Vertrauensschutz auf Beförderung nach Dienstpostenabwertung
JuracityBlog / Beamte haben keinen direkten Anspruch auf eine bestimmte Bewertung eines Dienstpostens. Die Herabwertung eines Dienstpostens ist möglich. Welche Auswirkungen dies auf die Beförderungsaussichten eines Dienstposteninhabers haben kann, themati…
Konkurrentenklage: Erst beurteilen, dann befördern…
JuracityBlog / Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 25.07.2007 - 5 ME 137/07 - u.a. mit der Frage befaßt, ob eine Regelbeurteilung zum Zeitpunkt einer Auswahlentscheidung im Beförderungsverfahren bereits schriftlich vorliegen muß od…
Personalvertretungsrecht: Castortransport kein unvorhergesehenes Ereignis
JuracityBlog / Nach dem Beschluß des VG Lüneburg vom 25.04.2007 - 9 A 3/06 - unterliegt die Anordnung eines 24-stündigen Bereitschaftsdiensts für Polizeibeamte der Mitbestimmung des Personalrats. Der Dienst war im Jahre 2005 für einen Einsa…
Beamtenrecht: Eilrechtschutz gegen mehrere Konkurrenten und die Kosten
JuracityBlog / Der Beamte, der sich gegen eine ablehnende Beförderungsentscheidung wehren will, ist in der Regel gezwungen, hiergen nicht nur Widersrpuch einzulegen, sondern auch Eilrechtschutz nach § 123 VwGO. Auf diese Weise kann der Beförderungsstelle…
Streitwertkatalog 2004
Handakte WebLAWg / Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 07./08.07.2004 in Leipzig beschlossenen Änderungen ist hier (17 S. PDF)...…
Beförderung: Vorverfahren in Niedersachsen entbehrlich - Gundsätzliches zum Auswahlgespräch
JuracityBlog / Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 02.03.2007 - 5 OB 126/07 - die Beschwerde eines Beamten gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die Zuziehung seines Bevollmächtigten für das Verfahren über einen Widerspruch gegen d…
