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OVG Koblenz: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

am 08.08.2008 von http://www.ferner-alsdorf.de

Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohn­sitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm für die Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer in Höhe von 340,00 € jährlich. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die von der Stadt Mainz ein­gelegte Berufung zurück und bestätigte damit seinen Eilbeschluss vom 29. Januar 2007 (vgl. Pressemitteilung Nr. 7/2007).
Eine Zweitwohnungssteuer könne nur erhoben werden, wenn für eine weitere Wohnung ein besonderer Aufwand betrieben werde, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebens­bedarfs hinausgehe und deshalb eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen vermuten lasse. An dem danach für die Steuererhebung erforderlichen Wohnen in zwei Wohnungen fehle es im Allgemeinen bei Studenten, die in der elterlichen Wohnung melderechtlich ihre Hauptwohnung beibehielten. Denn über die ihnen von den Eltern überlassenen Räumlichkeiten stehe Studenten in der Regel keine tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht zu, so dass sie dort nicht Inhaber einer Erstwohnung im steuer­rechtlichen Sinne seien. Deshalb …

Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten - Bestätigung vorläufiger Entscheidung

Lichtenrader Notizen / Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.05.2008:Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies e…

Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Die herrschende Meinung / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der…

Nebenwohnsitz: Student muss keine Zweitwohnungsteuer zahlen

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Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen

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OVG M-V: Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studenten in sogenannten „Kinderzimmerfällen“ rechtswidrig

walfischbucht / In fünf Entscheidungen hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Heranziehung von Studenten, die an ihren Studienorten in Rostock bzw. Neubrandenburg mit Nebenwohnsitz gemeldet waren und daneben ihren Erstwohnsitz am W…

BayVGH vs. OVG Koblenz: Zweitwohnungsteuerpflicht gilt auch für Studenten, oder nicht!?

STEUERRECHT / BayVGH-Urteil vom 14.02.2007 - 4 N 06.367 OVG Koblenz Beschluss vom 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG Auch Studenten müssen für ihre Unterkunft am Studienort Zweitwohnungsteuer entrichten, wenn sie nach wie vor am elterlichen Wohnsitz mit Hauptwoh…

Zweitwohnsitzsteuer und Studenten

mindermeinung.de / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz mit…

Zweitwohnsitzsteuer und Studenten

mindermeinung.de / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann fÃŒr seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz m…

Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten

Lichtenrader Notizen / Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil vom 16.02.2005 - AZ 5 A 118/04 - - gefunden über Spiegel-online - der Klage einer Lüneburger Studentin stattgegeben, die sich dagegen wehrte, 146,40 EURO Zweitwohnungss…

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