OVG Koblenz – Cannabisfund im Auto erbringt nicht den Nachweis von Eigenkonsum

Bei einer Fahrzeugkontrolle fand man im Auto des Betroffenen knapp 10 Gramm Marihuana. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest mittels Drugwipe verlief allerdings negativ, auch Ausfallerscheinungen waren nicht ersichtlich. Reste von Joints, Rauchutensilien oder leere Behältnisse mit Cannabisanhaftungen fand man auch nicht. Angaben zu einem etwaigen Konsumverhalten machte der Betroffene nicht, die Fahrerlaubnisbehörde verlangte trotzdem ein ärztliches Gutachten zur Klärung der Frage, ob der Betroffene gelegentlich oder gar regelmäßig Cannabis konsumiert. Als der Betroffene sich weigerte, entzog ihm die Behörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis. Der Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs herzustellen, wurde vom Verwaltungsgericht Mainz abgelehnt. Auf die Beschwerde des Betroffenen stellte das Oberverwaltungsgericht Koblenz die aufschiebende Wirkung wieder her, da hinreichend konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine gelegentliche, geschweige denn eine regelmäßige Einnahme von Cannabis fehlen. Allein aus dem Drogenfund lassen sich Konsumgewohnheiten nicht ableiten.

Aus den Gründen:

(…) Gemäß § 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnisverordnung – FeV – kann aus der Weigerung eines Fahrerlaubnisinhabers, sich, wie von ihm gefordert, ärztlich auf seine Fahreignung untersuchen zu lassen, nur dann auf seine Nichteignung geschlossen werden, wenn er rechtmäßig zur Beibringung des betreffenden Gutachtens aufgefordert wurde. Die auf § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV gestützte Anordnung einer ärztlichen Begutachtung des Antragstellers (…) erweist sich jedoch nach der Sachlage, wie sie sich derzeit darstellt, nicht als anlassbezogen und verhältnismäßig.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV ist die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungs­mittelgesetzes vorliegt. Steht dabei wie hier allein die Einnahme von Cannabis in Rede, sind insofern die Besonderheiten gegenüber dem Konsum aller anderen Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes zu berücksichtigen, wie sie in Nr. 9 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung – im Folgenden nur: Anlage 4 – zum Ausdruck gebracht sind. Danach ist ein einmaliger Cannabiskonsum in fahrerlaubnisrechtlicher Hinsicht irrelevant, führt ein gelegentlicher Konsum dieser Droge – in der Regel – nur dann zur mangelnden Fahreignung, wenn zumindest einer der weiteren unter Nr. 9.2.2 der Anlage 4 aufgeführten Umstände – insbesondere das mangelnde Trennungsvermögen in Bezug auf Konsum und Fahren – gegeben ist, und ist – grundsätzlich – nur dann allein wegen des Konsums von Cannabis von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen, wenn diese Droge regelmäßig eingenommen wird. Das heißt, die Anordnung e…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Drogen , Cannabis , Mainz , Ovg Koblenz , Leere , Marihuana , Fev , Fahrerlaubnisrecht , Betäubungsmittel , Eignungszweifel
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 14. Juli 2010 auf http://www.mitfugundrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verkehrsrecht: MPU wegen "gelegentlichem" Cannabiskonsum

Recht und Alltag | 6. Februar 2006 — Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorl…

Verkehrsrecht: MPU wegen “gelegentlichem” Cannabiskonsum

Recht und Alltag | 6. Februar 2006 — Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis…

Cannabis und Alkohol - VG Frankfurt (Oder) zur Fahrerlaubnisentziehung und Trennungsvermögen

beck-blog | 30. Juni 2009Cannabis und Alkohol sind natürlich im Straßenverkehr alles andere als eine gute Mischung. Das VG Frankfurt (Oder) hat bei eine…

Führerscheintzug Beifahrer: Führerscheinentzug für bekiffte und alkoholisierte Beifahrer

RA J. Melchior, Wismar | 7. Januar 2007 — Der SWR berichtet: Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen da…

"Einmaliger" und "gelegentlicher" Cannabiskonsum

Verkehrsrecht Blawg | 10. Juli 2006 — Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum i.S.d. § 14 I 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt die mindestens zweima…

Gelegentlicher Cannabiskonsum: "Einamliger" und "gelegentlicher" Cannabiskonsum

Verkehrsrecht Blawg | 10. Juli 2006 — Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum i.S.d. § 14 I 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt die mindestens zweima…

“Butter bei die Fische”, oder: Der eingeräumte Cannabisbesitz

Heymanns Strafrecht Online Blog | 17. Januar 2011 — Der Kampf um die Fahrerlaubnis findet ja nicht nur im Strafverfahren statt, wenn es um die Frage geht: DRogenfahrt. ja oder Nei…

Haschischbesitz führt nicht unweigerlich zur Anordnung einer MPU

Anwalt bloggt | 12. Dezember 2010 — Die Einräumung gelegentlichen Cannabiskonsums und des Besitzes von 200 g Haschisch für den Eigenbedarf kann ohne Hinzutreten we…

Die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges

Rechtsanwalt Robak | 15. April 2011 — Willst du einen Führerschein, musst du auch geeignet sein! Was unter Eignung zum Führen eines Kfz zu verstehen ist oder umgek…

VG Minden: Einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln reicht zum Entzug der Fahrerlaubnis

LawBike.de | 30. August 2010 — Das VG Minden (Beschlüsse vom 12./27.05.2010 – 2 L 103/10 und 2 L 215/10) hatte in zwei Eilverfahren nach Fahrerlaubnisentzug …