OVG: Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen

Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger wurde vom Südwestrundfunk zur Rundfunkgebühr für ein Autoradio herangezo­gen, weil er das Fahrzeug für seine Imkerei nutzt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Süd­westrundfunks auf Zulassung der Berufung ab.

Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag falle für ein Zweitgerät grundsätzlich keine Rundfunkgebühr an. Die Gebührenfreiheit gelte allerdings nicht für Zweitgeräte in Kraftfahr­zeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt würden. Die Nutzung eines Fahr­zeuges zur Ausübung de…

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Themen: Gerichte , Rheinland Pfalz , Radio , Pfalz , Rheinland
Rechtsgebiet: Rundfunkrecht

Erschienen 26. Mai 2008 auf http://www.recht-blog.com.

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