OVG: Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis
am 24.07.2007 von Rechtblog
Eine Fahrerlaubnis kann wegen übermäßigem Alkoholkonsum nur dann entzogen werden, wenn die Trunkenheit einen Bezug zum Straßenverkehr aufweist oder eine AlkoholabhänÂgigkeit besteht. Dies entschied das OberÂverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger ist Gastwirt und wohnt über seiner Gaststätte. In der Wohnung war er an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt, bei der er seiner Stieftochter grundlos ins Gesicht geschlagen haben soll. Die herbeigerufene Polizei stellte beim ihm eine Alkoholkonzentration von 3,00 Promille fest. Nach Einholung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens entzog die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis. Die hiergegen eingelegte Klage wies das VerwaltungsÂgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht hob die Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen auf.
Die Fahrerlaubnis sei demjenigen zu entziehen, der entweder zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges nicht sicher trennen könne oder der alkoholabhängig sei. Nach dem über den Kläger eingeholten verkehrsmedizinischen Gutachten lägen AnhaltsÂpunkte für eine Alkoholabhängigkeit nicht vor. Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, der Kläger werde in Zukunft ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen. Der von der Polizei festgestellte Alkoholkonsum habe in keinerlei Zusammenhang mit dem StraßenÂverkehr gestanden. Bisher sei der Kläger insoweit auch nicht aufgefallen und nicht, wie z.B. ein Berufskraftfahrer, auf das regelmäßige Führen eines FahrÂzeuges im Straßenverkehr angewiesen.
Quelle: Urteil vom 5. Juni 2007, Aktenzeichen: 10 A 10062/07.OVG, Pressemitteilung des OVG Rheinland Pfalz vom 24.07.2007
Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer
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