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OVG: Berlin darf Republikaner nicht im Verfassungsschutzbericht nennen

am 10.04.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Das Land Berlin darf die „Republikaner“ nicht mehr als rechtsextreme Organisation in seinem Verfassungsschutzbericht aufführen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Hauptstadt entschied am Donnerstag, das Gesamtbild der Partei ermögliche Behördenerkenntnissen zufolge nicht die Feststellung, sie verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen. Deshalb sei die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Landes rechtswidrig gewesen. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein …

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