OVG Berlin-Brandenburg: Keine Strafzahlungen für fehlerhafte Emissionsberichte

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Seit Jahren streiten Anlagenbetreiber und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) über Strafzahlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Die verhängt nämlich die Klimaschutzbehörde bei fehlerhaften Emissionsberichten – selbst dann, wenn am Ende genauso viele Emissionsberechtigungen abgegeben werden, wie der Emissionsbericht ausweist. Nun hat nach der Vorinstanz (Urteil vom 11.06.2010, Az. VG 10 K 130.09) auch das OVG Berlin-Brandenburg (Urteil 20.10.2011, Az. OVG 12 B 20.10) dieser Praxis der deutschen Klimaschutzbehörde eine klare Absage erteilt.

Was war passiert?

Bislang bestraft die DEHSt Unternehmen, denen bei der jährlichen Berichterstattung über ihre Vorjahresemissionen Fehler unterlaufen, nicht mit der eigentlich für Berichtsfehler vorgesehenen Sperrung ihres Kontos für Emissionszertifikate. Stattdessen verhängt sie eine Geldstrafe von inzwischen 100,00 Euro pro nicht abgegebener Tonne CO2. Dabei unterscheiden die Berliner Beamten nicht zwischen absichtlichen Verstößen und reinen oft marginalen Versehen, wie Verschreibern oder – nach Ansicht der DEHSt – unzureichenden Rundungen auf nur drei statt vier Nachkommastellen.

Ihr hartes Vorgehen rechtfertigt die DEHSt dabei mit zwei Argumenten: Zum einen hatten Unternehmen, die versehentlich zu wenig CO2 berichtet hatten, regelmäßig auch zu wenig Zertifikate abgegeben. Schließlich war den Unternehmen nicht klar, dass der Emissionsbericht unrichtig war. Auch in dem vor dem OVG Berlin-Brandenburg anhängigen Fall handelte das Unternehmen in dem sicheren Glauben, richtig zu berichten und damit auch richtig abzugeben. Zum anderen meint die DEHSt, die Pflicht, richtig zu berichten und abzugeben, nur mit einem besonders strengen Vorgehen durchsetzen zu können.

OVG Berlin-Brandenburg erteilt DEHSt klare Absage

Nach der ersten Instanz schlug sich nun auch der 12. Senat des OVG Berlin-Brandenburg auf die Seite der Anlagenbetreiber. Schon die …

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Themen: Regulierung , Wettbewerbs- Und Kartellrecht , Verkehr , Berlin Brandenburg , Ovg Berlin , Co2 , Kraftwerke , Energie , Kohlendioxid , Emissionshandel , Kommunen , Energiehandel , Tehg , Emissionsbericht , Dehst , Emissionszertifikate , Emissionsberechtigung , Strafzahlung
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 21. November 2011 auf http://www.derenergieblog.de.

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