OVG Berlin-Brandenburg (OVG 11 B 12.07 u.a.): Keine Rundfunkgebührenbefreiung fXr ALG II-EmpfXnger mit geringen ZuschlXgen - 13/2008

Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen - 13/2008 Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in mehreren Berufungsverfahren entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II, die hierzu einen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, auch dann keine Befreiung von den Rundfunkgebühren beanspruchen können, wenn dieser Zuschlag die Höhe der monatlichen Rundfunkgebühren von 17,03 Euro unterschreitet. Das Oberverwaltungsgericht widersprach der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass in derartigen Fällen, die § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ohne Rücksicht auf die Höhe des Zuschlags von der Befreiung ausschließt, dennoch im Wege verfassungskonformer Auslegung eine besondere Härte im Sinne des § 6 Abs. 3 dieses Staatsvertrages anzunehmen sei. Letztgenannte Norm sei wegen des klar entgegenstehenden Willens des Gesetzgebers keiner verfassungskonformen Auslegung zugänglich. Überdies würden die vom Verwaltungsgericht gehegten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht geteilt. Die gegenüber ALG II-Empfängern bestehende Ungleichbehandlung sei durch sachliche Gründe gedeckt und Ausf…

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Themen: Berlin , Sgb II , Zuschlag , Brandenburg , Berlin Brandenburg , Arbeitslosengeld II , Ovg Berlin , Alg , 1207

Erschienen 23. Mai 2008 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen

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