OVG (7 B 10090/07.OVG) : Deutsches Kinderförderwerk darf kein Geld sammeln
am 28.03.2007 von Recht für VerbraucherOVG: Deutsches Kinderförderwerk darf kein Geld sammeln Das in Wetzlar ansässige Deutsche Kinderförderwerk e. V. darf in Rheinland-Pfalz keine Spenden sammeln. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hatte gegenüber dem Deutsche Kinderförderwerk, das nach seiner Satzung krebskranken, verletzten oder Not leidenden Kindern hilft, ein Sammlungsverbot ausgesprochen und dessen sofortige Vollziehung angeordnet. Den hiergegen gestellten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Das Sammlungsverbot sei zu Recht ergangen, weil das Deutsche Kinderförderwerk keine Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Sammlungen biete. Der Verein erwecke in der Öffentlichkeit den unzutreffenden und irreführenden Eindruck, es handele sich bei ihm um eine als gemeinnützig anerkannte Spendenorganisation, obwohl ihm diese Eigenschaft rückwirkend zum Jahr 2004 entzogen worden sei. Außerdem erfolge keine zweckentsprechende Verwendung der Spenden. Nach den Feststellungen des Finanzamtes habe das Kinderförderwerk …
Deutsches Kinderförderwerk darf in Rheinland-Pfalz kein Geld sammeln
Recht und Alltag / Das in Wetzlar ansässige Deutsche Kinderförderwerk e. V. darf in Rheinland-Pfalz keine Spenden sammeln. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 16.03.2007 (Az.: 7 B 10090/07.OVG). Die Aufsichts- und Dienstl…
Mietrecht. Familie mit zwei Kindern keine geeigneten Nachmieter.
mindermeinung.de / Das Landgericht Hildesheim hat unter dem Aktenzeichen 7 S 41/05 eine mutige Entscheidung getroffen, um den deutschlandweit mit Kinderfüßen getretenen Lärmschutzvorschriften zum Durchbruch zu verhelfen und den, insbesondere von der Aufbau-Generatio…
OVG Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Vermittlung privater Sportwetten ist unter Auflagen, die der Bekämpfung der Spielsucht dienen, vorläufig weiter erlaubt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte dem…
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz : Sekt & Orange - Ein Mischgetränk, das sich unter anderem aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet werden.
MEDIEN INTERNET und RECHT / OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2008 - Az. 8 A 10310/08.OVG Ein Mischgetränk, das sich unter anderem aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe mit S…
OVG Rheinland Pfalz:Hunde müssen angeleint werden
Rechtblog / Hunde müssen in der Verbandsgemeinde Trier-Land innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land sieht vor, dass Hund…
OVG Rheinland-Pfalz (7 A 11107/07.OVG): Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen
Recht für Verbraucher / OVG: Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rhein…
OVG: Private Wettbüros müssen schließen
Rechtblog / Private Wettbüros dürfen in Rheinland-Pfalz keine Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher vermitteln. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in insgesamt 14 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Weder die W…
