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Outing im Internet - Sexualstraftäter an den öffentlichen Pranger?

am 13.10.2006 von http://www.strafblog.de

Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, fordern Politiker von SPD und CDU die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank von Sexualstraftätern im Internet nach dem Vorbild der USA. Namen, Bilder und Adressen von Verurteilten sollen von jedermann abrufbar sein. Wer in den USA im National Alert Registry seine Postleitzahl eintippt, erhält die Daten und Fotos der im Umfeld wohnenden einschlägig Verurteilten. Hamburgs SPD-Chef Mathias Petersen und die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär erhoben jetzt gegenüber BILD die Forderung, in Deutschland ebenfalls eine solche Datenbank zu errichten. Der Schutz der Kinder müsse über dem Datenschutz stehen.

Der SPD-Innenexperte im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, hat den Vorstößen eine klare Absage erteilt. Auch der Münchener Verfassungsrechtler Peter M. Huber hält die Vorschläge für verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

Als Strafverteidiger sträuben sich mir bei solchen Vorstößen ebenfalls die Haare. Natürlich müssen Frauen und Kinder vor Sexualstraftaten geschützt werden. Aber die Mittel müssen verhältnismäßig bleiben. Gerade im Bereich von Sexualstraftaten ist die Beweisführung oft außerordentlich schwierig. Das Risiko von Justizirrtümern und Fehlverurteilungen ist hoch. Allzu leicht könnten Unschuldige in die Datenbank geraten. Aber auch bei schuldigen Verurteilten muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf soziale Reintegration beachtet werden. Oft genug sind Sexualstraftaten vor einem konkreten Beziehungshintergrund zu sehen, der keine generelle Gefährlichkeit eines Täters indiziert. Darüber hinaus animieren solche Datenbanken zur Selbstjustiz. In den USA sind schon mehrfach Sexualstraftäter von selbsternannten Rächern getötet worden. So hat der Bundesstaat Maine im April dieses Jahres seine Sexualstraftäterdatenbank aus dem Natz genommen, nachdem zwei darin registrierte Täter erschossen worden waren. Ich hatte seinerzeit im Strafblog darüber berichtet.

Autor: RA Rainer Pohlen

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