Ottokar Tesar (130. Geburtstag)

Er war ein Schüler von Hans Gross und Franz von Liszt. Der aus Brünn stammende Kriminologe habilitierte sich 1908 in Prag mit einer Arbeit über “Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens”. Womit gemeint war, dass man am Verbrechen die antisoziale Gesinnung des Verbrechers erkennen könne. Nach einer noch unerforschten Tätigkeit im Ersten Weltkrieg war er als Privatdozent in Wien tätig, dann an der Universität Königsberg. 1928 wandte er sich in seiner Schrift über “Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts” gegen das naturwissenschaftliche Denken im Strafrecht. Von 1935 bis 1951 war er Ordinarius für Strafrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Hier war er Mitdirektor des Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. Sein Bemühen galt dem Nachweis der “Einwirkung der in der Rechtsgemeinschaft vorgegebenen Sozialstrukturen” auf die beiden Grundtypen eines ‘Gesellschaftsstrafrechts’ und eines ‘Gemeinschaftsstrafrechts’. Er nahm an den monatlichen Treffen der Forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft teil. Diese waren 1937 gegründet worden. Angeregt hatten das Emil Helfferich und der Gauführer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes Dr. Curt Rothenberger. Anfang 1937 hatte Tessar auch schon seinen Antrag auf Mitgli…

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Themen: Hamburg , Kriminologie , Franz Von Liszt , Geschichte Der Kriminologie
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 31. Dezember 2011 auf http://criminologia.de.

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