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Otto ist löschungsreif

am 25.07.2005 von muepe.de | weblog peter müller

Der Otto-Versand unterlag vor dem BGH (Urteil v. 21.07.2005 – I ZR 293/02) im Streit um seine Marke Otto. Der BGH bestätigte die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg, die das Unternehmen auf eine Popularklage hin verurteilt hatten, in die Löschung von für dieses eingetragenen Marken einzuwilligen.
Er hat dabei die Beurteilung des Berufungsgerichts bestätigt, daß ein Versandhandelsunternehmen, das für eine Vielzahl von Waren eingetragene Wort- und Wort-/Bildmarken, die das Unternehmenskennzeichen – im Streitfall: „OTTO“ - enthalten, lediglich auf Katalogen und Versandtaschen, nicht aber auf der Ware selbst anbringt, diese damit nicht in einer für den Erhalt der Marke maßgeblichen …

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