"Ossi" ist keine Diskriminierung (AGG)

ArbG Stuttgart, Urteil vom 15.04.2010, 17 Ca 8907/09

Das Arbeitsgericht Stuttgart wies die Klage einer abgelehnten Bewerberin ab, die sich wegen der handschriftlichen Bemerkung "(-) Ossi" auf ihren zurückerhaltenen Bewerbungsunterlagen diskiminiert sah. Sie meinte, wegen ihrer Herkunft aus Ostdeutschland als Bewerberin abgewiesen worden zu sein und verlangte daher eine Entschädigung.

Nach dem Gesetz führt nicht jede Benachteiligung zu einem Entschädigungsanspruch. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz führen nur Benachteiligungen aus Gründen "der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" (§ 1 AGG) zu Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen.

In dem entschiedenen Fall ist keines dieser Diskriminierungsmerkmale erfüllt. Ostdeutsche stellen gegenüber…

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Themen: Religion , Stuttgart , Weltanschauung , Tradition , Ossis

Erschienen 16. April 2010 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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