Ortstermin mit Gutachter (ausführlich)
am 27.04.2006 von RA-Blog
Eine weit verbreitete Problematik: Schimmelbildung in Wohnräumen. Oft ist die Ursache ein mangelhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter. Als ich mal mit einem Kollegen darüber sprach, meinte der: “Kann ich Dir jetzt schon sagen, sind immer die Mieter schuld!” Mit dieser vorgefassten Meinung scheint auch der ein oder andere Sachverständige ans Werk zu gehen.
In einem solchen Fall, den ich hier bearbeite, wurde in der I. Instanz ein Gutachten eingeholt, das dann auch die Schuld an dem Schimmelbefall ganz klar bei den Mietern sah. Mangelnde Hygiene, unzureichendes Heizen und Lüften sei die Ursache, meinte der Gutachter. In dem betroffenen Badezimmer müsste “unabdingbar” ständig eine Temperatur von 26 Grad Celsius herrschen. Dem konnten weder ich, noch die Mandantschaft folgen - und auch das Landgericht nicht. Jetzt der zweite Gutachter. Obwohl ich noch nicht weiss, was dieser in seinem Gutachten nun als Ursache feststellt, so wurde im Rahmen der Ortsbesichtigung doch eines bereits deutlich. Im Vergleich zu dem ersten Gutachter, der so etwa nach 20-30 Minuten mit allem fertig war, brauchte dieser fast zwei Stunden. Es wurde reichlich fotografiert, Maß genommen, auf dem Speicher herumgekrochen und Rolladenkästen aufgeschraubt. Für das Gutachten heisst das zwar noch nichts. Aber es bestätigt wieder einmal, dass Gutachter nicht gleich Gutachter ist.
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Gut(?)achterlich
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