Ortseingangsschilder: Pflicht zur Versetzung kann vorliegen

Der Landkreis Gifhorn muss in Eickhorst und Jembke Ortsschilder zum Schutz der Anwohner versetzen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts in zwei heute den Verfahrensbeteiligten zugeleiteten Urteilen entschieden.

Geklagt hatten Anwohner deren Wohnhäuser derzeit außerhalb des Bereichs liegen, für den die Ortsschilder (nach dem Sprachgebrauch der Straßenverkehrsordnung: Ortstafeln) gelten. Sie hatten beim Landkreis beantragt, die Ortsschilder zu versetzen, weil insbesondere auch Kinder wegen der zurzeit für den Kfz-Verkehr zulässigen hohen Geschwindigkeiten in den Straßenabschnitten gefährdet seien. Der Landkreis hatte dies unter anderem unter Berufung auf Stellungnahmen der Polizei und des Niedersächsischen Verkehrsministeriums abgelehnt.

Die Richterinnen und Richter der 6. Kammer gaben den Klagen nach einem Ortstermin in beiden Ortschaften statt.

Die fraglichen Straßenabschnitte gehören nach den Urteilen bereits zur geschlossenen Ortschaft, sodass die Ortsschilder entsprechend versetzt werden müssten. Eine geschlossene Ortschaft beginne bereits dort, wo eine zusammenhängende, von der Straße aus erkennbare Bebauung vorliege, aus der sich „ortstypische Verkehrsgefahren” ergeben können und die an die Straße angebunden sei.

Der Argumentation des Kreises, in beiden Ortslagen sei der erforderliche Bebauungszusammenhang durch größere unbebaute Grundstücke unterbrochen, ist das Gericht nicht gefolgt. Trotz unbebauter Grundstücke könne eine geschlossene Ortschaft vorliegen, wenn von diesen selbst Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs ausgehen, wie sie für innerörtliche Straßen typisch sind. So sei es in Eickhorst. Der Kreis hatte sich dort für seine Auffassung auf eine unbebaute Fläche berufen, die als Bolzplatz genutzt wird. Dem hielt das Gericht entgegen, von dem Platz könnten Bälle ohne Weiteres auf die Straße gelangen. In diesem Fall könne damit gerechnet werden, dass Kinder und Jugendliche, die den Platz nutzen, die Fahrbahn betreten oder überqueren.

Für den Streckenabschnitt in Jembke …

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Themen: Verkehrsschilder , Verkehrsrecht & Rund Ums Auto , Ortseingangsschilder
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 23. Oktober 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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