BSI veröffentlicht Eckpunktepapier Cloud Computing
Onlinerechtlich | 11. Mai 2011 — Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen des 12. Deutschen IT-Sicherheitskongresses die …
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (=Aufsichtsbehörden) hat vor kurzem ein Papier veröffentlicht, das einen datenschutzkonformen Einsatz von Cloud-Angeboten fördern soll und sich mit diesem Ansatz gezielt an Unternehmen richtet: Orientierungshilfe – Cloud Computing Version 1.0
Die Aufsichtsbehörden bekennen erstmals FarbeBemerkenswert ist dies vor allem deshalb, weil die Aufsichtsbehörden sich damit erstmals ausführlicher dazu äußern, wie der Umgang mit personenbezogenen Daten in Clouds datenschutzgerecht erfolgen kann. Bisherige Aussagen beschränkten sich – passend zum Thema recht nebulös – auf so etwas wie
… viel zu gefährlich, nicht mit dem Datenschutz vereinbar…
Ein im Datenschutzrecht bekanntes Phänomen. Leider helfen solche Aussagen kaum weiter, da einen die Wirklichkeit in einer globalisierten Wirtschaft einholt, auch wenn in Deutschland datenschutzrechtliche Bedenken bestehen. Lösungsansätze sind also gefragt.
Vorsicht ist angebrachtAllerdings muss man den Aufsichtsbehörden hier auch zugute halten, dass keine Patentrezepte für einen datenschutzkonformen Einsatz von Cloud-Lösungen auf der Hand liegen. Das liegt zunächst daran, dass es verschiedenste Ausprägungen von Cloud-Angeboten gibt, die auch aus Datenschutzsicht unterschiedlich zu bewerten sind.
Darüber hinaus bestehen bei Cloud-Lösungen in der Tat vielfältige Gefahren für die Informationssicherheit, da oft nicht transparent ist, welche Server welcher (Sub-)Auftragnehmer genutzt und ob diese ausreichend administriert werden.
Weitere Sicherheitsrisiken drohen durch unbefugte Zugriffe auf die Daten. Um diesen Problemen angemessen begegnen zu können, empfiehlt sich die Lektüre des Cloud Computing Eckpunktepapiers des BSI.
Clouds in den USADie Orientierungshilfe greift sogar das heiße Eisen internationaler Clouds auf. Beispielsweise besteht die Gefahr staatlicher Zugriffe auf die Daten, wenn die Server in den USA stehen (wir berichteten). Hier werden verschiedene Lösungsansätze genannt (S. 10 ff.), die zumindest dar…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Oktober 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.
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Cloud Computing Eckpunktepapier
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