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Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer

am 08.07.2008 von Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt.
Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu verstehen, soweit sie noch im weitesten Sinn mit Kommunikation zu tun haben. Die Frage der Benutzung beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in Bezug zu einer Funktion in der Hand gehalten wird oder nicht.
Das bloße Aufheben des Mobiltelefons reicht nicht aus. Unter “Benutzung” ist nach der Rechtsprechung u.a. zu verstehen

das Abfragen von Daten auf einem “Palm-Organizer”, wenn die Mobilfunkkarte eingelegt ist (OLG Karlsruhe, 3 Ss 219/05),
das Halten an das Ohr, um zu hören, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm, 2 Ss Owi 805/06),
das Aufheben des Telefonhörers und das Hin- und Herschieben der Telefonkarte, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen (OLG Hamm, 2 Ss Owi 25/07),
nicht das Halten ans Ohr, um das Handy als Wärmeakku …

Handy-Nutzung: Halten der Freisprecheinrichtung

Kreuzberger Verkehrsrecht / Wie einmal mehr mußte sich ein Obergericht mit dem Unsinn beschäftigen, den der Gesetzgeber mit dem Handy-Verbot den Praktikern ins Nest gelegt hat: Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons nach §…

HANDYUHR: IM AUTO TABU

LawBlog / Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt einen Punkt in Flensburg. So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet heise online. § 23 Abs.…

Finger weg vom Handy

Kreuzberger Verkehrsrecht / Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06) Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Ha…

Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten

Handakte WebLAWg / Dies hat nun das OLG Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung entschieden und damit einen mit Telefonfunktion ausgestatteten Palm-Organizer einem Mobil- und Autotelefon, deren Benutzung dem Fahrzeugführer im Straßenverkehr untersagt ist, gleichgest…

Handy am Steuer: Motor muss aus sein

LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…

Handy am Ohr: Keine erfolgreiche Ausrede

Kreuzberger Verkehrsrecht / Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich auch, wenn das Handy vom Betroffenen an sein Ohr gehalten wird, um einen Signalton abzuhören, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist. Aus den Gründen: ...Nach dem e…

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