“Provokative Weigerung, eine Schildmütze abzusetzen”
Handakte WebLAWg | 24. Mai 2007 — Der erste Strafsenat des OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten gerechtfertigt ist, der s…
Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten gerechtfertigt ist, der sich trotz ausdrücklicher Aufforderung des Richters weigert, eine Schildmütze vom Kopf abzunehmen.
Der 34 Jahre alte Angeklagte erschien zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Schildmütze auf dem Kopf. Der Vorsitzende des Schöffengerichts forderte den Angeklagten auf, die Mütze abzunehmen. Das verweigerte er. Nach Androhung eines Ordnungsgelds, das auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, nahm der Angeklagte die Mütze kurze Zeit ab, setzte sie danach aber wieder auf und nahm sie dann nicht mehr ab. Das Amtsgericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,– €, ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft. Die hiergegen zum Oberlandesgericht Stuttgart eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg.
Nach Auffassung des Senats stellt das Erscheinen in der Hauptverhandlung mit einer Schildmütze keine Ungebühr im Sinne des Gesetzes dar. Denn es sei vor allem unter Jugendlichen üblich geworden, auch in geschlossenen Räumen eine Schildkappe, Kapuze oder Wollmütze auf dem Kopf zu behalten. Ebenso wie das Erscheinen in Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurzen Hosen, „bauchfreien“ Shirts u. ä. verletze das Erscheinen vor Gericht mit einer Schildkappe allein nicht die Würde des Gerichts.
Allerdings stelle die provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts und damit eine Ungebühr im Sinne des § 178 Gerichtsverfassungsgesetzes dar. Eine derartige Aufmachung eines Verfahrensbeteiligten oder Zeugen in einer Gerichtsverhandlung erscheine nämlich unangemessen, sofern der Betreffende seine Kopfbedeckung nicht wegen gesundheitlicher, religiöser, kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären könne. Die Aufforderung des Schöffengerichtsvorsitzenden, die Schildmütze abzunehmen, sei daher nicht zu beanstanden.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Stuttgart; Beschluss vom 8. Mai 2007, 1 Ws 126-127/07
Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstraße Nord 40, 67487 Maikammer
Handakte WebLAWg | 24. Mai 2007 — Der erste Strafsenat des OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten gerechtfertigt ist, der s…
Recht und Alltag | 11. Mai 2007 — Ein Angeklagter erschien zur Hauptverhandlung mit einer Schildmütze auf dem Kopf. Trotz Aufforderung des Vorsitzenden weigerte …
InsoBlog.de | 22. Mai 2007 — Ganz nett. Das OLG Stuttgart über Ungebühr im Gerichtssaal: Etwas anderes gilt, wenn der Betreffende in einer aus dem Rahme…
Red Tape | 12. Dezember 2007 — Ordnungsgeld wegen Tragens einer Schildmütze Weigert sich ein Angeklagter trotz ausdrücklicher Aufforderung des Richters, sei…
Das interessiert doch wieder keine Sau... | 11. Mai 2007 — Über den schlechten Einfluss der Gerichtsshows im Fernsehen ist ja schon viel geschrieben worden. Und zu Recht. Das OLG Stuttga…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 6. März 2007 — OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.2.2007, Az. 4 Ss 42/2007 Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat sich in einem Revi…
Rechtblog | 5. August 2008 — Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten mit Urteil vom 22. August 2006 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer …
Rechtblog | 1. August 2008 — Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung …
Reuters | 23. April 2009 — Düsseldorf (Reuters) - Im Prozess gegen die "Sauerland-Gruppe" wegen mutmaßlicher Anschlagspläne gegen US-Einrichtungen in Deut…
Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau | 30. Mai 2008 — "Ein Gericht, das nicht auf Unterwürfigkeit, sondern auf eine menschliche Atmosphäre abstellt, erwartet keine Ehrenbezeugungen. Au…