Ordner für die Demo
Der Veranstalter einer Demonstration kann nur dann zu Stellunf von Ordnern verpflichtet werden, wenn auf der Demonstration mit einer unmittelbaren Gefahr für die öffentlichtle Sicherheit und Ordnung zu rechnen ist. Mit dieser Begründung gab jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz der Veranstalterin einer Demonstration in Neustadt an der Weinstraße Recht, sie musste keine Ordner zur Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung bestellen.
Die Klägerin meldete bei der beklagten Stadt für den 31. Mai 2008 eine Demonstration durch die Innenstadt von Neustadt an der Weinstraße unter dem Motto “Gegen Polizeigewalt und Willkür! Don’t hide – Gegen jede Repression!” an. Sie erwartete etwa 200 Teilnehmer. Mit Bescheid vom 29. Mai 2008 verpflichtete die beklagte Stadt die Klägerin dazu, je 25 Kundgebungsteilnehmer einen Ordner – mindestens aber 6 Ordner – zu bestellen. Der hiergegen erhobenen Klage gab bereits das Verwaltungsgericht Neustadt statt. Auf die Berufung der Stadt bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz diese Entscheidung.
Zwar könne dem Veranstalter einer Demonstration, so das Oberverwaltungsgericht, nach dem Versammlungsgesetz aufgegeben werden, Ordner zu stellen, wenn mit einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Versammlung zu rechnen sei. Denn neben der Polizei habe auch der Leiter der Demonstration für Ordnung zu sorgen. Jedoch hätten keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass am 31. Mai 2008 eine erhebliche Gefährdung von der Versammlung ausgehen würde. Eine solche Gefahr habe sich auch nicht aus dem Ablauf einer gewalttätigen Demonstration am 1. Mai 2008 ergeben. An dieser Demonstration anlässlich einer Versammlung des rechtsextremen Spektrums hätten etwa 500 bis 600 Menschen, darunter ein aus 350 Personen bestehender linksextremer „Schwarze…
» Vollständiger ArtikelThemen: Rheinland Pfalz , Demo , Demonstration , Ordner , Versammlungsrecht , Demo Ordner
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht
Erschienen 26. Februar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
Zur Gebührenerhebung für Auflagen bei einer Versammlung
Recht und Alltag | 23. Juni 2006 — Von dem Organisator einer Versammlung darf für die Erteilung einer Auflage dann keine Gebühr erhoben werden, wenn er die Auflag…
Polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung
Rechtslupe | 29. November 2010 — Die durchgängige polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung von etwa 40 bis 70 Teilnehmern ist rechtswidrig. M…
Kein durchgängiges Filmen einer friedlichen Demonstration
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 30. November 2010 — Das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluss vom 23.11.2010, Az.: 5 A 2288/09) hat festgestellt: Eine durchgängige polizeilich…
Versammlungsverbot für eine Gegendemonstration
Rechtslupe | 23. August 2010 — Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Verbindung mit Art. 8 GG gebietet, dass ein Versammlungsverbot dann unterbleibt, wenn di…
OVG Nordrhein-Westfalen: Keine NPD-Demonstration bei der WM in Gelsenkirchen
ElbeBlawg | 8. Juni 2006 — Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine geplante Demonstration der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (…
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 3. Dezember 2008 — Mit Beschluss vom 7. November 2008 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die für den 8. November 20…
Versammlung mit Fackeln oder vergleichbarem offenen Feuer zulässig
rechtsanwalt.com | 12. April 2012 — Die Stadt Pforzheim verbot einem Veranstalter am 23.02.2012 eine Mahnwache mit Fackeln durchzuführen, da diese an die Fackelauf…
Wiederkehrender Anliegerbeitrag für Verkehrsanlagen
Rechtslupe | 11. Januar 2010 — Die Gemeinden in Rheinland-Pfalz können für den Ausbau von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge erheben, Kosten der Instands…
Aktuelles Bayerisches Versammlungsgesetz: Bayerisches Versammlungsgesetz
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 13. März 2008 — Bayern will als erstes Bundesland das bisher bundesweit einheitlich garantierte Versammlungsrecht einschränken und verschärfen.…
KEIN NPD-AUFMARSCH
LawBlog | 9. Juni 2006 — Die für den 10. Juni in Gelsenkirchen geplante Demonstration der NPD bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münste…
Der Shop der Rechtslupe für Ihren Kanzleibedarf / Bürobedarf

