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Optische Überwachung von Arbeitnehmern

am 27.03.2008 von Paluka.de: Blog

Die Berichte über den Lebensmitteldiscounter Lidl führen zu erneuten Diskussionen über die Zulässigkeit von optischen Überwachungen am Arbeitsplatz.
Die sog. offene weil für jeden Arbeitnehmer sichtbare und wissentliche Videoüberwachung ist dann zulässig, wenn das Kontrollinteresse des Arbeitgebers das Interesse des einzelnen Arbeitnehmers am Schutz des grundrechtlich normierten Persönlichkeitsrechts überwiegt. Gegen Arbeitgeberinteressen gerichtete Straftaten wie z.B. Diebstahl, Unterschlagung und Sachbeschädigung können so einen Fall darstellen, allerdings nur bei konkretem Tatverdacht gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe. Auch darf eine Abhilfe auf anderem Wege (z.B. sog. Torkontrollen bei Diebstahlsverdacht) nicht erreichbar sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Unternehmen ist zu beachten.
Eine offene Überwachung, um die Arbeitsintensität und das Verhalten am Arbeitsplatz zu kontrollieren, ist unzulässig. Gleiches gilt für die heimliche Videoüberwachung ohne konkrete Verdachtsmomente.
In größeren Unternehmen werden zur Regelung dieser auch datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte häufig Betriebsvereinbarungen geschlossen. Eine Lösung des Problems "Rechtfertigung des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" über eine Betriebsvereinbarung ist gleichwohl fraglich, wie eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus 2004 zeigt(vgl. BAG Beschluss vom 14.12.2004, Az. 1 ABR 34/03).
Die Deutsche Post AG hatte sich in einem ihrer Briefverteilungszentren mit dem zuständigen Betriebsrat über die Installation von Videoüberwachungsanlagen nicht einigen können. Die angerufene Einigungsstelle fällte zwar zugunsten des Arbeitgebers den Spruch über "die Einführung, den Einsatz und den Betrieb einer Videoanlage sowie die Verwertung, Aufbewahrung und Vernichtung der dabei gewonnenen Erkenntnisse und Aufzeichnungen". Die entsprechende Betriebsvereinbarung regelte auf den ersten Blick sehr detalliert den Zweck, Art und Dauer der Nutzung der Videoanlage sowie das Verbot zur Nutzung der Erkenntnisse für Leistungs- und/oder …

BAG: verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz unverhältnismäßig

Vertretbar Weblawg / Mit Beschluss vom 29.06.2004 hat das BAG festgestellt, dass die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung der Belegschaft am Arbeitsplatz (hier: 650 Arbeitnehmer der Deutschen Post AG) einen unverhältnismäßigen, erhe…

Zulässigkeit von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Schon mit seinem Beschluß vom 29.6.2004 (Az.: 1 ABR 21/03) hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die Videoüberwachung am Arbeitsplatz einen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte darstellen (Art. 2, Abs. 1…

Heimliche Videoaufnahme als Beweismittel für Diebstahl in Flugzeug-Laderaum

Recht und Alltag / Einem Arbeitnehmer einer Flughafengesellschaft wurde gekündigt. Nach Behauptung der Arbeitgeberin im Kündigungsschutzprozess soll der Mitarbeiter im Laderaum eines Flugzeugs einer ausländischen Fluggesellschaft Koffer von Fluggästen geöffnet, de…

Arbeitsgericht verbietet Videoüberwachung auf dem Weihnachtsmarkt

Obiter Dictum / Die taz berichtet über einen Fall, den das Göttinger Arbeitsgericht aktuell beschäftigt hat: Ein 27jähriger Angestellter eines Glühweinstandes auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt war mit der Videoüberwachung seines Arbeitsplatzes nicht einversta…

Rechtsgutachten zur geplanten Videoüberwachung

mindermeinung.de / Im Zuge des Unium- und Neubaus sollen Videoüberwachungsanlagen angebracht werden. Einige werden sich sagen, na gut, aber es gibt ja schon Kameras an der Uni, die Flure, Zugänge und Bibliotheken überwachen. Neu ist aber, dass die Hörsäle überwac…

LAG Köln: Beweisverwertung bei Videoüberwachung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LAG Köln (Beschl. v. 28.12.2005 - Az.: 9 Ta 361/05) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber berechtigt ist, im Rahmen eines Kündigungsprozesses mit seinem ehemaligen Mitarbeiter die Bilder einer Videoüberwachung als Beweis im Prozess zu verwende…

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und wo sind die Grenzen?

JuracityBlog / Der Umstand, dass mittlerweile die meisten Arbeitsplätze mit einem Internetanschluss ausgestattet sind, führt zu der grundsätzlichen Frage: Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke nutzen?…

E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz

Law-Blog / Der Umfang der Kommunikation per E-Mail im Alltag nimmt stetig zu. Die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die E-Mail-Korrespondenz seiner Mitarbeiter kontrollieren darf, gewinnt damit immer mehr an Bedeutung. Hinsichtlich der Überwachun…

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