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Optionskosten bei Nichtausübung

am 27.06.2007 von http://www.meisen.info

Räumt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen als Ertrag der Arbeit ein, sind damit zusammenhängende Aufwendungen des Arbeitnehmers erst im Jahr der Verschaffung der verbilligten Aktien zu berücksichtigen. Verfällt das Optionsrecht, sind die Optionskosten nach einem jetzt veröffentlichtem Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr des Verfalls als vergebliche Werbungskosten abziehbar.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stellt die verbilligte Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der Vorteil aus einem für Dienstleistungen gewährten Aktienoptionsprogramm führt allerdings erst in dem Zeitpunkt zum Lohnzufluss, in dem die Ansprüche aus den Optionsrechten erfüllt werden. Dabei errechnet sich der Vorteil aus der Differenz zwischen dem üblichen Endpreis der Aktien am Verschaffungstag und den diesbezüglichen Aufwendungen des Arbeitnehmers, zu denen auch Optionskosten zählen.
Der BFH hat jetzt entschieden, dass die Optionskosten als vergebliche Werbungskosten abziehbar sind, wenn die Optionsrechte nicht ausgeübt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Jahr, in dem die Optionsrechte wegen Nichtausübung der Option verfallen.
Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 1997 von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsscheine mit …

BFH: Optionskosten sind bei Nichtausübung des Optionsrechts als vergebliche Werbungskosten abziehbar

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 36/05 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 55: “Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt die verbilligte Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeit…

Verfall einer Option ist kein privates Veräußerungsgeschäft

Blickpunkt Recht & Steuern / Lässt der Inhaber einer erworbenen Kaufoption diese verfallen, ist der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes nicht erfüllt. Dies hat der Bundesfinanzh…

Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen

Blickpunkt Recht & Steuern / Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwöl…

Tarifbegünstigte Vorteile aus Aktienoptionen

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs stellen geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Die Vergütung in H&o…

Fachkongress und Werbungskosten

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Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

Blickpunkt Recht & Steuern / Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der damit verbundene geldwerte Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern. Dieser Vorteil ist pauschal entweder nach der sog. 1 %- Regelung auf Grundlag…

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…

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