Opferversorgung bei Impfstudien

Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung.

Einer solchen öffentlichen Impfempfehlung steht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein von der zuständigen Behörde verursachter Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleich. Darüber hinaus hat das Bundessozialgericht Kriterien herausgearbeitet, nach denen eine derartige “Rechtsscheinshaftung” des Staates auch in Betracht kommt, wenn der Impfling an einer Impfstudie teilgenommen hat. Eine Impfstudie dient der klinischen Prüfung von Impfstoffen, die noch nicht zugelassen sind. Solche Impfungen sind nicht öffentlich empfohlen.

In dem vom Bundessozialgericht jetzt entschiedenen Rechtsstreit erhielt die im März 2002 geborene Klägerin als Säugling im Rahmen einer Impfstudie drei mal eine Siebenfach-Kombinationsimpfung, u.a. gegen Meningokokken-Infektionen. Dabei wurde ein Impfstoff verwendet, der noch nicht zu gelassen war. Darüber hinaus war eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Infektionen seinerzeit nur für gefährdete Personen öffentlich empfohlen, zu denen die Klägerin nicht gehörte. Bei einer Vorsorgeuntersuchung im September 2002 wurden bei der Klägerin Entwicklungsverzögerungen fest gestellt. Inzwischen ist sie schwerstbehindert.

Ausgehend von den Tatsachenfeststellungen des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein hat das Bundessozialgericht zunächst bestätigt, dass ein gesetzlicher Versorgungsanspruch der Klägerin schon deswegen aus scheidet, weil sie keinen zugelassenen, also auch nicht öffentlich empfohlenen Impfstoff erhalten hat. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz lässt sich jedoch ein dem Beklagten zurechenbarer Rechts schein einer öffentlichen Impfempfehlung nicht ohne weitere Ermittlungen verneinen. Möglicherweise ist durch die bei der Studie verwendete schriftliche Elterninformation de…

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Themen: Impfschaden , Schleswig Holstein , Schutzimpfung , Impfstudien
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 24. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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