Opferschutzbericht Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt.

Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: “In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. Später diente der verletzte Zeuge oder die Zeugin als ‘Beweismittel’, um den Angeklagten die Tat nachzuweisen. Den Bedürfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich ausschließlich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man dabei kaum gerecht”.

Eine moderne Gesellschaft, so der Minister weiter, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden wolle, habe zu gewährleisten, dass Opfer – gerade auch in ihrer Rolle als Zeugen in einem Gerichtsverfahren – mit ihrer Persönlichkeit insgesamt wahrgenommen werden müssten. “Ein Opfer darf nie zum bloßen Objekt eines Verfahrens werden. Für die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein in diesem Sinne verstandener Opferschutz einen sehr hohen Stellenwert im Rahmen der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie der Landesregierung ‘P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz’; er ist ein Grundpfeiler dieses Konzeptes. Dies dokumentiert der erste Opferschutzbericht der Landesregierung. Er belegt sowohl den bereits erreichten hohen Standard des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz als auch den fortwährenden Einsatz der Landesregierung zum Erreichen weiterer Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich”, so der Minister.

Im Opferschutzbericht werden die für die Situation von Opfern von Straftaten maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen auf allen Rechtsgebieten umfassend dargestellt und in einem Bericht zusammengefasst. Der Opferschutzbericht dokumentiert zudem die Bandbreite und Vielzahl der in Rheinland-Pfalz auf dem Gebiet des Opferschutzes bereits ergriffenen und künftig beabsichtigten Maßnahmen. Der Landtag hat beschlossen, dass der erstmals 2008 erstellte Bericht künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden soll.

Die Landesregierung ließ zudem verlauten:

Die Verbesserung des Opferschutzes hat für die Landesregierung höchste Priorität. Seit der Veröffentlichung des Opferschutzberichtes Ende des letzten Jahres sind zahlreiche weitere Maßnahmen umgesetzt worden.

· VISIER.rlp

Bei den Maßnahmen des vorbeugenden Opferschutzes ist besonders das Anfang dieses Jahres unter Federführung des Ministeriums des Innern und Sport umgesetzte Informationsaustauschsystem zur Verbesserung des Schutzes vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern“ („VISIER.rlp“) hervor zu heben. Ziel dieses Konzeptes ist es, durch eine Begleitung und Überwachung von aus der Strafhaft oder dem Massregelvollzug entlassener Verurteilter bestimmter schwerer Straftaten, die nach vollständiger Verbüßung der S…

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Themen: Rheinland Pfalz , Opfer , Nebenklage , Opferschutz , Seniorenrecht , Opferschutzbericht Rheinland-pfalz

Erschienen 13. Dezember 2009 auf http://www.raschlosser.com.

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