2.opferrechtsreformgesetz: 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen
Heymanns Strafrecht Online Blog | 3. Juli 2009 — Der Bundestag hat am 03.07.2009 das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor…
Die Verabschiedung des 2. Opferrechtsreformgesetz durch den Deutschen Bundestag am heutigen Tage schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.
“Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld oder Unschuld des Täters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen. Dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens. Künftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Das Strafverfahren darf nicht zu erneuten Traumatisierungen der Opfer führen oder Zeugen gefährden. Wir stellen daher sicher, dass künftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden. Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeiten für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Um das Persönlichkeitsrecht von Zeugen besser zu schützen, kann die Staatsanwaltschaft künftig die Adresse des Zeugen aus der Akte heraushalten oder später entfernen. Auch der Schutz von Jugendlichen wird verbessert, in…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Juli 2009 auf http://www.raschlosser.com.
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