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Opfer akzeptiert Entschuldigung von U-Bahn-Schlägern nicht

am 24.06.2008 von http://www.reuters.com

München (Reuters) - Im Prozess gegen die Münchner U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes hat das 76-jährige Opfer am Dienstag die Entschuldigung der mutmaßlichen Täter ausgeschlagen.

Wenn so etwas von Herzen kommt, nehme ich das ernst. Aber wenn das echt wäre, möchte ich erst mal meine geklauten Gegenstände zurückhaben, sagte Hubert N. am zweiten Verhandlungstag vor der Jugendkammer des Landgerichts München. Ihm sei ein Fotoapparat und ein Notizbuch mit persönlichen Daten entwendet worden.

Die Angeklagten, der 18-jährige Spyridon L. und der 21-jährige Serkan A., seien im auch nicht übermäßig betrunken vorgekommen. Sie haben getrunken gehabt, aber nicht so, dass sie umgefallen wären. Davon waren sie weit entfernt, ergänzte er. Der pensionierte Schulleiter war kurz vor Weihnachten in der U-Bahn angegriffen worden. Er habe Todesangst gehabt und sei immer wieder ohnmächtig geworden.

Zu Prozessbeginn hatten die jungen Männer den Überfall, bei dem der Rentner durch Schläge und Tritte mehrere Schädelbrüche und eine Gehirnblutung erlitt, gestanden und sich entschuldigt. Die Angeklagten erklärten ihr Verhalten vor allem damit, zu viel Alkohol getrunken zu haben. Sie hätten ihr Opfer keinesfalls töten wollen.

Auslöser des Angriffs soll die Aufforderung des 76-Jährigen gewesen sein, sich an das Rauchverbot zu halten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Der Angriff wurde von einer Videokamera in der U-Bahn-Station aufgezeichnet.

Die Tat hatte eine bundesweite Debatte über kriminelle ausländische Jugendliche und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Das Thema dominierte den hessischen Landtagswahlkampf, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit Forderungen nach schärferen Gesetzen polarisierte. Die beiden türkisch- und griechischstämmigen Angeklagten sollen den Rentner bei der Attacke auch wegen seiner deutschen Nationalität beschimpft haben.

Für den Prozess sind vorsorglich elf Verhandlungstage bis Mitte September angesetzt. Ein Urteil könnte aber schon Ende dieser Woche fallen. Bei einer Verurteilung drohen dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen L. zehn Jahre Haft - die Höchststrafe für Jugendliche. Im Fall des drei Jahre älteren A., der dem Gesetz nach als Heranwachsender gilt, muss das Gericht entscheiden, ob es Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anwendet. Für Erwachsene steht auf versuchten Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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