Opernhafte Umsatzsteuer

Die Inszenierung einer Oper durch einen selbständig tätigen Regisseur gegen Honorar ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhfos weder nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz noch nach Unionsrecht von der Umsatzsteuer befreit und unterliegt daher dem 19%igen Regelsteuersatz.

Gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG sind Umsätze der Theater, Orchester und weiterer Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände steuerfrei. Das Gleiche gilt nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen.

Im Streitfall erhielt ein selbständig tätiger Regisseur für die Inszenierung einer Oper ein Honorar von einer kommunalen Bühne. Abweichend von der Umsatzsteuerjahreserklärung des Klägers behandelte das Finanzamt die Inszenierung der Oper nicht als steuerfrei, sondern unterwarf das Honorar dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Die zuständige Landesbehörde hatte bescheinigt, dass der Kläger die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen erfülle.

Der Bundesfinanzhof entschied jedoch, dass § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG im Einklang mit dem Unionsrecht stehe. Allein die Bescheinigung über die Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben bewirke die Steuerbefreiung nicht. Die Beurteilung, ob der Unternehmer eine Einrichtung betreibe, die einer Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG gleichartig sei, obliege den Finanzbehörden und Finanzgerichten. Das Wirken der Akteure auf der Bühne sei einem Regisseur nicht derart als eigene Leistung zuzurechnen, dass er hierdurch als eine dem Theater einer Gebietskörperschaft gleichartige Einrichtung angesehen werden könne.

Die Inszenierung einer Oper unterliege dem allgemeinen Steuersatz. Eine unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht, nach dem die Mitgliedstaaten der EU u.a. für Darbietungen von ausübenden Künstlern einen ermäßigten Steuersatz anwenden können, komme im Streitfall nicht in Betracht, weil die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes unionsrechtlich nicht zwingend sei.

Keine Steuerbefreiung im deutschen Umsatzsteuerrecht

Die Voraussetzungen des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind nicht erfüllt.

Danach sind die Umsätze der Theater, Orchester und der weiteren in dieser Vorschrift genannten Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände steuerfrei. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen (§ 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2). Die vom Regisseur erbrachte Leistung ist –was allein in Betracht kommt– kein Umsatz eines Theaters im Sinne von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG.

Allein die vom Regisseur im Laufe des finanzgerichtlic…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Umsatzsteuer , Regisseur , Tiger , Oper , Ustg , Orchester

Erschienen 29. Juni 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BFH zur Umsatzbesteuerung einer Operninszenierung

STEUERRECHT | 29. Juni 2011 — BFH-Urteil vom 04.05.2011 – XI R 44/08 Pressemeldung Nr. 49 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Mit Urteil vom 4. Mai 2011 XI R …

Umsätze einer “männlichen Stripgruppe”

Rechtslupe | 16. März 2012 — Umsätze einer “männlichen Stripgruppe” können von der Umsatzsteuer befreit sein oder anstelle des Regelsteuersatzes dem ermäßig…

Steuerrecht: BFH: Aufgabe der restriktiven Rechtsprechung - Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orches…

Meyer-Köring v.Danwitz | 30. April 2010 — Mit Urteil vom 18. Februar 2010 (V R 28/08) hat der BFH entschieden, dass auch einzelne Musiker umsatzsteuerfreie Leistungen er…

Pflegedienstumsätze

Blickpunkt Recht & Steuern | 19. März 2008 — § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 ist weder verfassungsrechtlich noch gemeinschaftsrechtlich zu beanstanden, soweit diese Vorschri…

Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen

Blickpunkt Recht & Steuern | 11. Juni 2008 — Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob die entgeltliche Übertragung…

BMF-Schreiben vom 10. Juni 2011 – IV D 2 – S 7238/10/10001 -

STEUERRECHT | 11. Juni 2011 — Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Abschnitt 12.5 Abs. 4 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungser…

Orchestermusiker

Rechtslupe | 28. April 2010 — Gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG nicht nur die Leistungen der Orchester, die von öffentlich-rechtlichen Trägern unterha…

BFH: Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines gemeinnützigen Golfvereins nach Gemeinschaftsrecht

STEUERRECHT | 23. Juli 2008 — BFH-Urteil vom 03.04.2008 - V R 74/07 Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 70: “Mit Urteil vom 3. April 2008 V R …

BMF-Schreiben vom 30. September 2011 – IV D 2 – S 7238/11/10001 -

STEUERRECHT | 7. Oktober 2011 — Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Abschnitt 12.5 Abs. 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses …

Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht

Rechtslupe | 24. Juni 2011 — Ein gemeinnütziger Golfclub kann sich für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für Golfeinzelunterricht, den er durch ange…