opendownload.de: Die Luft für Abofallen und deren Anwälte wird dünner

Für die Anwälte, die Betreiber von Abo-Fallen vertreten (z.B. Olaf Tank und Katja Günther), wird die Luft dünner: Auch das Amtsgericht in Marburg hat nunmehr mit Urteil vom 18.01.2010, Aktenzeichen: 91 C 981/09, entschieden, dass sich solche Anwälte unter Umständen schadensersatzpflichtig machen können: "Wer kostenlosen Download anbietet und den Kunden an versteckter Stelle in ein nicht zu erwartendes Abonnement lockt, begeht einen (versuchten) Betrug; der Rechtsanwalt, der eine Vielzahl solcher bemaktelter Abos einklagt, ist Gehilfe des Betrugs." (Achtung: Das ist wieder mal kein strafrechtlicher Prozess, sondern ein zivilrechtlicher - bitte also nicht formulieren "verurteilt wegen Betrugs". Nicht, dass wieder einmal Blogger und andere Publizisten deswegen vor den Kadi gezogen werden, wie schon einmal durch die Kollegin Günther - siehe hier und hier.) Es ging um das Abzockportal opendownload.de, auf dem kostenlos im Internet verfügbare Software zum Download angeboten wird. Zwar ist auch der Download von den Seiten von opendownload.de kostenfrei, jedoch muss man sich zuvor registrieren - und dabei einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Da der Nutzer eigentlich nur kostenfreie Software herunterladen will, rechnet er nicht, hierfür an ein kostenpflichtiges Abonnement gebunden zu werden. Das Amtsgericht wertete diese Vorgehensweise der Betreiber der Seite als versuchten Betrug. Auch der Anwalt der Abof…

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Themen: Verbraucherschutz , Betrug , Amtsgericht , Widerruf , Internetauftritt , Bestanden , Negative Feststellungsklage , Olaf Tank , Unlauterer Wettbewerb , Abo-falle , Internetsicherheit , Internetvertragsfalle , Kostenfalle
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. Mai 2010 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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