OpenACTA: Erklärung von Wellington

Bei einer Konferenz zu ACTA im neuseeländischen Wellington haben die Teilnehmer eine Petition ausgearbeitet, die die beteiligten Staaten auffordert, ACTA so zu beschränken, dass es den ursprünglichen Zielen entspricht. BürgerInnen der beteiligten Staaten, also auch Deutsche, können die Petition bis zum 13. April unterzeichnen. Es ist also Eile geboten. Hier ist die deutsche Übersetzung, die der AK-Daten angefertigt hat.

Erklärung von Wellington anlässlich der PublicACTA Konferenz

10. April 2010

Präambel

Die Teilnehmer der OpenACTA Konferenz vom 10.April 2010 übermitteln diese Erklärung von Wellington an die verhandlungsführenden Parteien des Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA / Anti-Piraterie-Abkommen) mit der Bitte diese in Ihre Überlegungen während der Wellington-Runde der Verhandlungen einzubeziehen. In Übereinstimmung mit der Resolution des europäischen Parlamentes vom 10.März 2010 zu Transparenz und zum Stand der Verhandlungen des ACTA-Abkommens (Entschließung P7_TA(2010)0058 ) soll ACTA auf ein Abkommen bezüglich der Durchführung von Anti-Pirateriemaßnahmen (kommerzielle Produktion illegaler physischer Güter in großem Maßstab) beschränkt werden.

Der erste Teil der Erklärung beschäftigt sich mit allgemeinen Gründen und Prinzipien. Der zweite Teil der Erklärung beschäftigt sich mit einigen spezifischen Punkten, die in der Wellington-Runde zur Verhandlung anstehen.

Teil I: Allgemeine Gründe und Prinzipien

Das Internet bewahren

Wir stellen fest, daß das Internet Kreativität und Innovation ermöglicht, den Austausch von Wissen, das zivilgesellschaftliche Engagement und die demokratische Entwicklung fördert und einen Motor wirtschaftlicher Chancen und Entwicklungen darstellt. Dies ist das Ergebnis bestimmter Merkmale des Internets, seiner offenen Protokolle, seiner Schöpfungskraft, dem Umstand, daß jeder sich mit dem Internet verbinden, neue Anwendungen und neue Nutzungsmöglichkeiten diskriminierungsfrei entwicklen kann. ACTA muß diese Grundsätze bewahren.

Rahmen für Verhandlungen

Wir weisen darauf hin, daß die WIPO – Weltorganisation für geistiges Eigentum – über öffentliche Verfahren zu Fragen des Urheber-, Warenzeichen- und Patentrechtes verfügt. Dies schließt transparente Richtlinien für die Verhandlung multilateraler Abkommen ebenso ein wie einen Ausschuß, der sich der Durchsetzung widmet. Wir bekräftigen, daß die WIPO den zu bevorzugende Rahmen für die Verhandlung nachhaltiger Bestimmungen bezüglich dieser Angelegenheiten darstellt.

Ziele von ACTA

Wir weisen darauf hin, daß es Zweck des Urheberrechtes ist, schöpferische Leistungen und deren Verbreitung zum Wohle der Allgemeinheit zu fördern und den Urhebern eine dementsprechende Kontrolle über ihr Werk zu verschaffen. ACTA geht davon aus, diese Zielsetzung wäre gefährdet und weitere Schutzmechanismen wäre…

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Themen: Drm , Austausch , Konferenz , Petition , Innovation , Internet Governance , Acta , Internet-regulierung , Internationale Abkommen
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 12. April 2010 auf http://immateriblog.de/.

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