Open Source Software und Shareware
am 12.06.2007 von SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte
Open Source Software oder Freie Software - je nach Definition und Philosophie der Open Source Initiative (OSI) oder der Free Software Foundation (FSF) -, Freeware und Shareware werden häufig in einem Atemzug genannt.
Zwischen diesen Lizenzmodellen an Software bestehen jedoch große Unterschiede hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Anwenders.
Wie bereits in einem anderen Beitrag dargestellt, handelt es sich bei Freeware letztendlich um proprietäre, im klassischen Sinne urheberrechtlich geschützte Software mit der Besonderheit, daß ein kostenloses Verbreiten und Vervielfältigen der Freeware erlaubt sind. Ein Beispiel für eine Freewarelizenz sind z.B. die Lizenzbestimmungen des Online-Recherchetools Qinq.
Gänzlich anders verhält es sich mit Open Source Lizenzen. Hier genießt der Anwender weitgehende urheberrechtliche Rechte, wie typischerweise umfassende Bearbeitungsrechte, Vervielfältigungsrechte und Verbreitungsrechte am Software-Code. Die Besonderheiten von Open Source Lizenzen wurden bereits in mehreren anderen Beiträgen erläutert.
Was ist nun Shareware?
Letztendlich könnte man Shareware als eine bestimmte Art des Vertriebs von Software bezeichnen. Denn bei Shareware handelt es sich typischerweise um herkömmliche proprietäre (also Nicht-Open-Source) Software, die in einer zeitlich begrenzten Testphase …
Open Source-Softwarelizenzen und Freeware-Lizenzen
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Daß Freie Software (Definition der Free Software Foundation – FSF) oder Open Source-Software (Definition der Open Source Initiative – OSI) nicht mit dem Begriff/Lizenzmodell „Freeware“ zu verwechseln ist, hat sich inzwischen weitgehend h…
19.11.2007: Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit des freien Kopierens, des Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens der Software und des Quelltextes. Dies bedeutet aber nicht, dass Open Source Software frei von Rechten ist. Vi…
19 Minuten über Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3
arbeitsrechtblog / Am 19.11.2007 um 19 Uhr informiert Rechtsanwalt Thomas Steinle, LL.M. (legal informatics), in 19 Minuten über rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3. Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit d…
Open Source Software: Copyleft- und Non-Copyleft-Lizenzen
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Allen Open Source Softwarelizenzen ist gemein, daß aufgrund der Philosophie hinter dem Modell der Freien Software die Möglichkeit einer freien und unbeschränkten Weiterverbreitung der Software, die Verfügbarkeit des Quellcodes (um…
Sony Violates Open Source Licence?
Law & Justice / Sony possibly violated copyright law by making a programme that needs to prevent violation of copyright. Sony used open source software but allegedly failed to comply with the open source licences accompanying such open source software. The licence …
IT-Recht Kanzlei veröffentlicht eBook zum Thema Open-Source-Software
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Open-Source-Software (OSS) oder Freie Software sind einzelne Anwendungsprogramme oder ganze Betriebssysteme, deren Quellcode veröffentlicht ist und die frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden können. Das neue E-Book der IT-R…
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die GPL
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der - im Gegensatz zu proprietärer Software - großzügigen Rechtseinräumung durch die General Public License (GPL) stehen auch bestimmte Pflichten gegenüber (siehe Beitrag in diesem Weblog). Dies sind z.B. die Pflicht zur Offe…
Switch to Open Source Opinion
German American Law Journal :: American Edition / CK - Washington. The LAWgical blog published a brief commentary on the May 25, 2004 opinion by Roman Sedlmaier, Jan Gigerich, Rechtliche Bedingungen und Risiken der Landeshauptstadt München für den Einsatz von Open-Source Software,…
Erster Entwurf für eine neue Version der GPL
BERLIN BLAWG / Die Free Software Foundation (FSF) hat einen ersten Entwurf für eine Neufassung der am häufigsten genutzten Open-Source-Lizenz Gnu Public License (GPL) erarbeitet und auf einer eigenen Homepage veröffentlicht. Die neue Version der GPL soll die rec…
Die „Einarbeitung” von Open Source-Software in eigene Software
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Welche Konsequenzen eine Veränderung bzw. Bearbeitung von Open Source-Software hat, wurde bereits in früheren Beiträgen erläutert. Bei „Copyleft”-Lizenzen wie z.B. der GPL hat dies zur Folge, daß die neu geschaffene S…
Gutachten zum Open-Source-Einsatz in München
LAWgical / Die Stadt München plant den flächendeckenden Einsatz von Open-Source-Software. Um rechtliche Risiken frühzeitig abschätzen zu können hat die Stadt ein Rechtsgutachten zu der Frage der Rechtlichen Bedingungen und Risiken der Landeshauptstadt Mü…
GNU /GPL Rechtswirkung
ADVERSARIO / Spannend ist die Diskussion in Unternehmen und bei Entwicklern, ob die oft genutzte und beliebte Lizenz fuer Open Source Software GPL in Deutschland Rechtswirkung erzielt oder ob sie nur als loses Beiwerk zur freien Software zu betrachten ist und ins…
