Onlinespiele und kostenpflichtige (sittenwidrige) Zugaben

Das Landgericht Saarbrücken hatte sich als Berufungsgericht in seinem Urteil vom 22.06.2011 – 10 S 60/10 – mit der Frage zu befassen, ab wann in einem Gratis-Onlinespiel, die Grenzen der guten Sitten dadurch überschritten werden, dass kostenpflichtige Zusatzleistungen über die Telefonabrechnung abgerechnet werden.

Das LG Saarbrücken gelangt zu dem Ergebnis, dass bei Onlinespielen, die ohne Altersverifikation Zusatzleistungen an Minderjährige verkaufen (hier über € 2.000,00) gegen die guten Sitten verstoßen mit der Folge, dass die Forderung nicht besteht.

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Themen: Urteil , Kosten , Bürgerrechte , Agb-recht , Telefon , Onlinespiele , Landgericht , Verstoß , Spiele , Altersverifikation , Verkauf , Gratis , Sittenwidrig , Spielerecht , Links & Tipps
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 22. September 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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Onlinespiele und kostenpflichtige (sittenwidrige) Zugaben

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