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Onlinescheidung - Wer spart hier wirklich?

am 28.03.2008 von http://www.familienrecht-muenchen.info

Seit einiger Zeit tauchen im Internet vermehrt Angebote zu sog. “Onlinescheidungen” auf. Die Anbieter werben damit, dass diese “neue” Form der Scheidung günstiger, schneller und einfacher wäre.
Doch ist dies wirklich der Fall? Wer profitiert von einer “elektronischen Scheidung” tatsächlich?

1. Was ist eine “Onlinescheidung”?
Der Begriff ist irreführend. Eine Scheidung kann bislang nicht online durchgeführt werden. Die im Internet angebotene Online-Scheidung ist eine Scheidung wie jede andere, mit dem einzigen Unterschied, dass der Kontakt zum Anwalt nur online abläuft. Der oder die Scheidungswillige beauftragt soweit er/sie sich mit dem Partner über alle Scheidungsfolgen geeinigt hat, durch Ausfüllen eines Online-Formulars eine Kanzlei zur Durchführung der Scheidung. Aufgrund der angegebenen Daten reicht die beauftragte Kanzlei, wie bei jeder anderen Scheidung auch, den Scheidungsantrag schriftlich bei Gericht ein.
Doch was ist der Vorteil dabei?
2. Ist eine “Onlinescheidung” günstiger?

Nein, die gerichtlichen und anwaltlichen Kosten einer Scheidung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und GKG gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert. Jeder Anwalt ist daran gebunden und darf diese Gebühren nicht unterschreiten.
Das heißt eine “Onlinescheidung” kostet Sie exakt das gleiche wie eine herkömmliche Scheidung mit einem Anwalt, einem Besprechungstermin vor Ort und realen Kontakt. Bei einer elektronischen Beauftragung profitiert in erster Linie der Anwalt, da zeitaufwendige Besprechungstermine entfallen und Sie ihm durch Ausfüllen des Onlineformulares die von ihm eigentlich zu erledigende Arbeit abnehmen. Sie bezahlen also das gleiche Geld für weniger Leistung.
Zudem wird oft damit geworben, dass sich die Gerichtsgebühren bei einer Onlinescheidung um bis zu 25% verringern. Dies ist so nicht richtig. Jeder Anwalt …

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Moritz Graßinger

Informationen von Rechtsanwalt & Mediator Moritz Graßinger

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