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Onlinekauf: Verkäufer trägt Portokosten bei Widerruf und Rücksendung

am 15.05.2007 von JuracityBlog

Dies entschied am 14.02.2007 das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Az. 5 W 15/07). Immer mehr Verbraucher machen es sich für das Shopping vor ihrem Monitor bequem und suchen und bestellen den Bedarf im Internet. Im Regelfall und bei renommierten Onlinegeschäften geht dies auch ohne Probleme.

Dabei gelten regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die sich mehr oder weniger erkennbar auf den Seiten der Internethändler finden. Und diese AGB sind für die Konkurrenten besonders interessant. Sind die AGB nicht aktuell oder verstoßen Regelungen gegen gesetzliche Bestimmungen wird gerne abgemahnt. Dabei wird der Konkurrenz das Leben schwer gemacht, Marktgerechtigkeit geschaffen und letztlich auch viel Geld durch die Abmahngebühren verdient.
Nun hat es einen Internethändler getroffen, der auf der Ebay-Plattform seinen Handel betreibt. Dieser hatte in seinen AGB formuliert, dass im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nur ausreichend frankierte Ware zurückgenommen werde. Das Gericht hat dem Antrag eines Abmahners entsprochen und dem Internethändler diese Klausel untersagt. Die Richter sahen in der Klausel eine unangemessen Benachteiligung des Kunden, weil das Gesetz klar vorgäbe, dass der Unternehmer, also hier der Internethändler die Kosten der Rücksendung zu tragen habe. Die …

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Kostenfreie Rücksendung von Waren eingeschränkt

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OLG Karlsruhe: Immer zum richtigen Händler; aufpassen bei Montagsautos

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Verbraucherzentrale NRW : Widerrufsrecht - Bei komplettem Widerruf im Versandhandel sind die Kosten der Rücksendung vom Verkäufer zu tragen.

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Bei Widerruf eines Fernhandelskaufs hat der Verkäufer auch die Hinsendekosten der Ware zu tragen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Werden unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln Waren verkauft – typischerweise über Internet oder Telefon -, so steht dem Käufer als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§312d Abs. 1, 355 BGB zu. Zwar hat der Gesetzgeber in §357 Abs. 2 BGB…

Bei Widerruf eines Fernhandelskaufs hat der Verkäufer auch die Hinsendekosten der Ware zu tragen

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Polizeilicher Internet-Handel

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Polizeibeamter, der über mehrere Jahre - auch während Krankheitsphasen - einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Internethändler nachgeht und dabei in mehreren tausend Fällen Waren an- und verkauft, ist aus dem Dienst…

Hanseatisches OLG: Unfrei unwirksam - Eine Regelung, wonach unfrei zurückgesandte Waren im Rahmen des Widerrufs- und Rückgaberechts nicht zurückgenommen werden ist unwirksam. Zum Einfluss der eBay-AGB auf den Vertragsschluss.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher insbesondere über die gesetzliche Gestaltung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) in zutreffender Weise zu informieren (vgl. §§ 355, 356, 357 Abs. 2 BGB…

Schadenersatz trotz versäumter PKW - Inspektion

JuracityBlog / Versäumte Inspektionen müssen den Autofahrer bei einem technischen Mangel nicht die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler kosten. Wie gw-trends online berichtet, hat das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 8.3.2007 -…

Unfreie Rücksendung erlaubt

LawBlog / “Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen”, ist eine beliebte Formulierung in Widerrufsbelehrungen. Sie findet sich bei Online-Händlern ebenso wie bei ebay-Verkäufern. Das Oberlandesgericht Hamburg hält die Regelung für un…

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RA Michael Felser

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