Online Service Ltd. muss Gewinne mit Kostenfallen offenlegen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband erstritt vor dem Landgericht Hanau (9 O 551/08 und 1 O 569/08), dass der in Verruf geratene Internetanbieter Online Service Ltd. sämtliche Gewinne offenlegen muss, die er mit den Kostenfallen der Webseiten lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de,online-flirten.de und …

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Themen: Verbraucherschutz , Urteile , Landgericht , Verbraucherzentrale Bundesverband , Adventskalender , Hanau
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 22. Oktober 2008 auf http://telefonundrecht.de.

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