Online-Schnüffelei auch zur Strafverfolgung?

Wie bei redmark.de zu lesen ist, hat die Generalbundesanwältin sich jetzt dafür ausgesprochen, die geheimen Online-Durchsuchungen nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr bei der Terrorbekämpfung sondern auch zur Strafverfolgung einzusetzen: In dem umstrittenen BKA-Gesetz hatte der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt die Nutzung der geheimen Online-Durchsuchung nur für Zwecke der akuten Gefahrenabwehr gestattet. Geht es dagegen nach den Vorstellungen der Generalbundesanwältin Monika Harms, sollen die Strafverfolgungsbehörden die Erkenntnisse, die mit diesen Maßnahmen gewonnen werden, künftig auch für Zwecke der Strafverfolgung nutzen. Diese Forderung erhob die Generalbundesanwältin jetzt in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt. Kritik von Datenschützern an derartigen Überwachungsmaßnahmen wollte sie nicht gelten lassen. So verwies sie darauf, dass es Polizei und Staatsanwaltschaften nicht darum gehe, großflächig die Inhalte von PCs einzusehen. Vielmehr komme dieses Verfahren nur in sehr wenigen Fällen zum Einsatz, wobei zudem die Rechte der Beschuldigten gewahrt blieben. Zudem äußerte sie ihr Unverständnis darüber, dass viele Menschen sich vehement gegen die Online-Durchsuchung aussprechen, zugleich jedoch persönliche Daten an vielen Stellen völlig freiwillig preisgeben. Ihren Vorstoß begründet die Generalbundesanwältin unter anderem mit einer verschlechterten Sicherheitslage in Deutschland aufgrund der anstehenden Bundestags…

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Themen: Propaganda , Bundeswehr , Hamburger Abendblatt

Erschienen 20. März 2009 auf http://spitzelblog.blogspot.com/index.html.

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