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Online-Presseartikel müssen nicht nachträglich geändert werden

am 11.10.2006 von http://www.blog.medienrecht-informationen.de

Das Archiv einer Online-Zeitung oder das Intertetangebot eines Presseerzeugnisses muss nicht ständig daraufhin kontrolliert werden, ob ein ein in der Vergangenheit rechtmäßig veröffentlichter Artikel mittlerweile entfert oder geändert werden müsste. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschluss v. 05.10.2006, Az.: 2-03 O 305/06 und 2-03 O 358/06) entschieden. Wie die Printmedien treffe auch die elektronische Presse nicht die Verpflichtung, die damals rechtmäßig ins Netz gestellten Berichte zu entfernen oder so zu verändern, dass eine namentliche Identifizierung - hier eines verurteilten Straftäters - nicht mehr möglich sei. Dies gelte auch bezüglich der Bildveröffentlichung.
“Eine derartige Kontrollpflicht würde die öffentliche Aufgabe, die der Presse im Hinblick auf die Information der Öffentlichkeit über aktuelle Ereignisse zukommt, über Gebühr beeinträchtigen”, stellten die Richter mit Blick auf das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit heraus, welches auch eine Recherche nach Berichten aus vergangenen Zeiten umfasse.

Der Sachverhalt
Eben durch dieses auch die Vergangenheit umfassende Informationsinteresse der Öffentlichkeit fühlten sich die beiden wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayer verurteilten Kläger in Ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Sie wehrten sich dagegen, dass Presseartikel aus den Jahren 2004/2005, deren Gegenstand sie waren, auch noch im Mai diesen Jahres im Internet abgerufen werden konnten.
Einige Online-Ausgaben deutscher Tageszeitungen hatten mehr als zehn Jahre nach der Verurteilung der beiden Mörder über diese jeweils unter Namensnennung berichtet. Anlass war die vorzeitige Haftentlassung des einen und ein von dem anderen gestellter Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens.
Ihre einstweiligen Verfügungen stützten die Beiden darauf, dass eine identifizierende Presseberichterstattung unter Namensnennung und Abbildung eines bereits vor …

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