Online-Handelsregister sind nichts für das Grundbuchamt
am 26.03.2008 von Unternehmensrechtliche Notizen
Eine GmbH will ein Grundstück erwerben. Doch das Grundbuchamt weist den Eintragungsantrag zurück. Denn es fehle ein “Zeugnis des Gerichts” (§ 32 GBO), wer der Geschäftsführer sei. Aber das kann das Grundbuchamt doch durch einen raschen Blick in das online zugängliche Handelsregister feststellen?
Nein, braucht es nicht, sagt das OLG Hamm. Solche Kenntnisse aus “entsprechenden Internetseiten” zu ermitteln sei nicht zuzumuten. Das sollen schön die Notare machen (§ 21 BnotO), deren Aufgabe es sei, die aus den “u.U. umfangreich angebotenen Daten die für den Nachweis der Vertretungsberechtigung erforderlichen Tatsachen mit Hilfe der Registerunterlagen zu erheben, hieraus die rechtlichen Schlussfolgerungen zu treffen und das Ergebnis in einer den Erfordernisses des Grundbuchverkehrs entsprechenden Weise niederzulegen und beim Grundbuchamt einzureichen.”
Diese Ausführungen sind schwer verständlich. Der Geschäftsführer einer GmbH ist im Handelsregister …
e-justice in der Praxis
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GmbH-Geschäftsführer ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer
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Stelltvertretender Geschäftsführer der GmbH?
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Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer
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BGH: Haftung des Geschäftsführers einer Limited
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Wie erklärt man´s dem Grundbuchamt?
juragebirge.de / Die Insolvenzschuldnerin ist eine OHG mit zwei Gesellschaftern. Diese hatten sich ursprünglich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengefunden und führten zunächst nur Bauaufträge aus. Zum Gesellschaftsvermögen gehörte u.a. ei…
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Ohne GmbH - Geschäftsführer kein wirksames Eröffnungsverfahren
InsoBlog.de / Der frühere Geschäftsführer St. hatte sein Amt bereits am 14. September 2000, also vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin, niedergelegt. Ohne einen gesetzlichen Vertreter ist eine Gesellschaft mit…
