Online-Handelsplattform haftet für Rechtsverletzungen von Nutzern erst ab Kenntnis

In einem aktuellen Urteil vom 19.03.2008 (Az. 2a O 314/07) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform für von Nutzern begangene Rechtsverletzungen erst ab Kenntnis darüber haftet.

Im vorliegenden Fall wurde der Betreiber einer Online-Handelsplattform wegen einer Markenrechtsverletzung eines Nutzers abgemahnt. Das Gericht erklärte, dass es dem Betreiber nicht zuzumuten sei, jedes Angebot auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Ferner erklärte es aber, dass bei Kenntnis von Rechtsverletzungen der Betreiber verpflichtet sei alles Mögliche zu unternehmen um solche Rechtsverstöße für die Zukunft über seine Plattform zu unterbinden. Weiter führte das Gericht aus: (…)

Quelle: WBE-LAW vom 24.06.2008

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Themen: Rechtsprechung , Kenntnis , Nutzern

Erschienen 24. Juni 2008 auf http://log.handakte.de/.

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