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Online-Durchsuchung vom Verfassungsschutz NRW

am 27.02.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute auf die Verfassungsbeschwerden u.a. einer Journalistin und mehrerer Rechtsanwälte die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des
Internet im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt (”Online-Durchsuchung”), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.
Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.
Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet in § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 VSG verletzt ebenfalls die Verfassung und ist nichtig. Das heimliche Aufklären des Internet greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Ein derart schwerer Grundrechtseingriff setzt grundsätzlich zumindest die Normierung einer qualifizierten materiellen Eingriffsschwelle voraus. Daran fehlt es hier. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang …

BVerfG zur sog. Online-Durchsuchung

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Online-Durchsuchung und heimliches Aufklären des Internet - das waren die Schlagbegriffe, die in der Vergangenheit zu unzähligen Diskussionen geführt haben. Jetzt haben die Karlsruher Richter am BVerfG grundlegende Ausführungen ge…

Das Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung...

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Das Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung

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Geschäftsveräußerung im Ganzen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…

Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig

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ICANN

domainblog / Nach dem öffentlich wurde, dass die US-Regierung weiter die Kontrolle über das Internet und gegenüber ICANN ein Vetorecht behält, hat sich auch CENTR, die europäische Länderkennungsverwaltervertretung (The Council of Eur…

Kopftuchgesetz Baden-Württemberg

blat.antville: Simons Blawg / hält der Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht stand. Die entscheidende Textpassage des Gesetzes - § 38 Abs.2 Landesschulgesetz Baden-Württemberg lautet: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 d&u…

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