Online-Durchsuchung: Diffamierung der Privatheit durch den Staat
am 17.02.2007 von http://www.strafblog.de
In einem durchaus bemerkenswerten Beitrag befasst sich Heribert Prantl bei sueddeutsche.de mit der rechtlichen Situation und den Begehrlichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Verbot von Online-Durchsuchungen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Prantl erinnert an die Diskussion über den Großen Lauschangriff, der von den Strafverfolgern als unbedingtes Muss und eine Art Allheilmittel gegen das organisierte Verbrechen dargestellt wurde, dessen Gegner sich zu nützlichen Idioten der Kriminalität machen ließen. Jahre später hätten die Behörden vor dem Bundesverfassungsgericht einräumen müssen, dass sich diese immense Bedeutung als ziemliche Übertreibung erwiesen hatte. Nichts anderes sei auch bei Online-Durchsuchungen zu erwarten. Die Forderung nach der schnellen Schaffung eines effektiven Gesetzes zur Legitimierung solcher Ermittlungen gehe ihm auf den Geist, meint Prantl. Insbesondere dürften die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Gesetz nicht aufgrund der Bedürfnisse der Ermittlungsbehörden herabgeschraubt werden.
Zitat: Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.
Recht hat er damit, der Herr Prantl, und ihm ist auch zuzugeben, dass die Diffamierung der Privatheit duch die Sicherheitsbehörden ein Ende haben sollte.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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