Online-Durchsuchung – alle 30 Sekunden!

Nach Berichten von heise online hat das Bundeskriminalamt in mindestens sieben Fällen mittels des sog. Bundestrojaners heimlich auf Computer zugegriffen und somit eine unzulässige Online-Durchsuchung durchgeführt. Dies ergab die nunmehr veröffentlichte Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Detaillierte Antworten auf Fragen von Kritikern gibt es jedoch aus “Geheimhaltungsgründen” nicht.

Heimliche Festplatteninspektion

Die Antwort des Innenministeriums bestätigt zudem, dass in zahlreichen Fällen eine sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung durchgeführt wurde, die sich allerdings nicht nur auf das Abhören einer laufenden Kommunikation z.B. von IP-Telefonaten via Skype beschränkte, sondern auch auf die Festplatte der betroffenen Computer zugriff.

Ohne rechtliche Grundlage

Der Zugriff auf die Festplatte des betroffenen Rechners ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung (Urt. v. 27.02.2008, Az.: 1 BvR 370/07) nicht zulässig.

Nach dem Bundesverfassungsgericht kann eine Online-Überwachung – nicht Online-Durchsuchung! – allenfalls zulässig sein,

“wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.”

Das Bundesverfassungsgericht hat zugleich klargestellt, dass eine Online-Durchsuchung nur in extremen Ausnahmefällen zulässig sein soll.

Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung – technisch kein Unterschied

Sowohl die Quellen-TKÜ als auch die Online-Durchsuchung unterscheiden sich jedoch in technischer Hinsicht kaum, denn in beiden Fällen ist das Installieren einer Spähsoftware auf dem Computer des Betroffenen erforderlich.

Alle 30 Sekunden ein Bildschirmfoto

Bereits im Frühjahr dieses Jahres war ein Fall bekannt geworden, in dem ein Trojaner im Rahmen einer Zollkontrolle auf dem Flughafen München auf den Computer eines Verdächtigen in einer Betäubungsmittelstraftat aufgespielt worden war.

Dieser lieferte bayerischen Ermittlern alle 30 Sekunden Screenshots vom Bildschirm des Rechners, sobald der Verdächtige einen Internet-Browser oder eine Chat-Software benutzte.

Das zuständige Landgericht (Landgericht Landshut, Beschl. v. 20.0.2011 – Az.: 4 Qs 346/10) hatte die Bildschirmfotos mit der Begründung für rechtswidrig erkannt, dass für das Kopieren und Speichern der grafischen Bildschirminhalte, also der Fertigung von Screenshots z.B. beim Erstellen von E-Mails, keine Rechtsgrundlage bestehe, weil zum Zeitpunkt der Maßnahme noch kein Telekommunikationsvorgang stattfinde.

Ein Trojaner vor Gericht

Metaphorisch versteht ist unter einem trojanischen Pferd eine List, die mit dem Ziel eingesetzt wird, harmlos getarnt in einen (vermeintlich) sicheren geschützten Bereich eingelassen zu wer…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Datenschutz , Bundesverfassungsgericht , Onlinedurchsuchung , Online-durchsuchung , It-sicherheit , IP , Bundeskriminalamt , Heise , Trojaner , Skandal , Screenshot , Online-Überwachung , Quellen-tkÜ , Onlineüberwachung , Bayerntrojaner , Bildschirmfoto , Festplatteninspektion

Erschienen 25. November 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Landshut: Unzulässige Online-Durchsuchung durch Screenshot-Trojaner - Online-Überwachung

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 31. Januar 2011 — LG Landshut Beschluss vom 20.01.2011 4 Qs 346/10 LG Landshut Online-Überwachung Das LG Landshut hat entschieden, dass der Einsatz …

BGH: Online-Durchsuchung unzulässig

RA-Blog | 5. Februar 2007 — Der BGH hat heute entschieden, dass die “Online-Durchsuchung” des Computers eines Beschuldigten nicht mit der Strafprozessordnu…

Computerdurchsuchung: BGH: "Online Computer-Durchsuchung III" - Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig.…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 14. Februar 2007 — 1. Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 …

Die Wünsche der bayerischen Polizei

LawBlog | 10. Oktober 2011 — Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat vorhin eingeräumt, dass zumindest einer der vom Chaos Computer Club analysier…

Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

LawBlog | 5. Februar 2007 — Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen…

Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

Handakte WebLAWg | 5. Februar 2007 — § 102 StPO regelt die Dursuchung strafprozessual als offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme. Die heimliche Durchsuchung de…

BGH: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

advobLAWg | 5. Februar 2007 — Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen de…

Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig

Schnüffelblog | 5. Februar 2007 — FAZ.NET berichtet: Eilmeldung Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig 05. Februar 2007 Heimliche Durchsuchungen der Festplatten…

LKA Bayern steuert Computer fern

LawBlog | 31. Januar 2011 — Das Bayerische Landeskriminalamt greift zu fragwürdigen Überwachungsmethoden. An sich war der Behörde gerichtlich nur gestattet…

Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

Weblawg.de | 6. Februar 2007 — "... Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wiss…

Das Bundesverfassungsgericht
Online-Durchsuchung � Wikipedia
heise online - BKA hat in sieben Fällen Online-Durchsuchungen durchgeführt

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass bisher zur Terrorabwehr siebenmal ein heimlicher Zugriff auf IT-Systeme gerichtlich angeordnet worden sei. Zur Quellen-TKÜ hätten Bundesbehörden in 34 Fällen Trojaner eingesetzt.


Anmelden | Facebook

Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.


XING