Online-Demonstrationen nicht strafbar
am 02.06.2006 von Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge
Die online-Ausgabe der Süddeutschen berichtet über eine Demo der besonderen Art und was unser Rechtssystem daraus macht:
Aus Protest den Server einer Firma zu blockieren, ist nicht in jedem Fall strafbar: Fast fünf Jahre nach der ersten Online-Demonstration hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen der Initiatoren freigesprochen.
Mittels einer eigens geschriebenen Software konnten die Demonstranten automatisch verschiedene Webseiten der Fluggesellschaft abrufen. Dadurch sollten die Server des Konzerns während dessen Hauptversammlung überlastet werden.
Technisch war die Aktion nicht besonders erfolgreich: Obwohl sich 13000 Online-Demonstranten beteiligten, ging die Webseite der Lufthansa nie ganz offline. Der Publicitywert der Aktion war jedoch gewaltig: …
Online-Demonstration
Handakte WebLAWg / Zum ersten Mal musste ein deutsches Gericht über eine Online-Demonstration entscheiden. Am 1. Juli fiel das Urteil im Prozess gegen die Flüchtlingsinitiative Libertad!, die drei Jahre zuvor zur Blockade der Internetseite der Lufthansa AG aufgerufen…
ONLINE-DEMO NICHT STRAFBAR
LawBlog / Eine Online-Demo, mit der eine Internetseite der Lufthansa blockiert werden sollte, war doch keine Nötigung. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach den Initiator jetzt frei, berichtet heise online. Das Amtsgericht hatte den Mann noch zu einer Geldst…
“Online Demo” nicht strafbar
BERLIN BLAWG / Das Frankfurter Oberlandesgericht hat entschieden, daß die Initatoren einer versuchten Webseitensperre der Domains der Lufthansa AG sich nicht strafbar gemacht haben. Die nun Freigesprochenen hatten dazu aufgerufen, innerhalb eines festgelegten…
OLG Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt
advobLAWg / Heise Online: Fast ein Jahr, nachdem das Amtsgericht Frankfurt den Initiator einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, hat das Oberlandesgericht das Urteil mit dem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Be…
Online-Demonstration gegen Softwarepatente
iuranovit / Eine Online-Demonstration gegen Softwarepatente haben die Attac und das Bürgernetz Campact gestartet. Sie rufen die Anwender dazu auf, ihr eigenes Konterfei auf der Webseite der Kampagne online zu stellen und somit am virtuellen Protestmarsch te…
OLG Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt
Aktenvermerk / Fast ein Jahr, nachdem das Amtsgericht Frankfurt den Initiator einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, hat das Oberlandesgericht das Urteil mit dem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss (1…
OLG Frankfurt: Aufruf zum Blockieren der Lufthansa-Homepage nicht strafbar
strafblog / Das Frankfurter Oberlandesgericht hat im Revisionsverfahren die Verurteilung eines Abschiebungsgegners aufgehoben, der im Jahr 2001 im Internet einen Aufruf veröffentlicht hatte, wonach Gleichgesinnte die Lufthansa-Homepage durch massenhaftes Aufruf…
Anklage gegen Online-Demonstranten
Jurabilis / Dreieinhalb Jahre nach einer Onlinedemonstration (Kein digitaler Sturzflug des Kranich?) gegen die Lufthansa AG müssen sich die Initiatoren nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erhob Anklage gegen den Anmelder d…
Lufthansa unterliegt gegen Internet-Demonstranten
37sechsBlog / Was haben der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers, und die Lufthansa AG gemeinsam? Beide kennen sich aus mit “Online-Demonstrationen”. Rüttgers erfuhr dies im Landtagswahlkampf des Jahres 2000, als durch den Au…
» Urteil ''Online-Demonstrationen'' nicht strafbar - Computer - sueddeutsche.de
Urteil ''Online-Demonstrationen'' nicht strafbar,Aus Protest den Server einer Firma zu blockieren, ist nicht in jedem Fall strafbar: Fast fünf Jahre nach der ersten Online-Demonstration hat das Oberlandesgericht Frankfur…
