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ONLINE-BELEIDIGUNG

am 07.10.2005 von LawBlog

Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Der Beklagte hatte in einem Forum über den Kläger geschimpft:
“Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige große Vermarkter gekickt haben und auch Strafantrag gestellt haben. Wer mit Herrn C. Geschäfte macht ist leider selber Schuld. …

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Rechtsprechung / Notizen

advobLAWg / Streitwert bei Online-Beleidigung: AG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2005, AZ: 36A C 273/04: € 5.000,-; LG Düsseldorf Urt. v. 14.08.2002 - Az.: 2a O 312/01: DM 10.000,-; LG Düsseldorf Urt. v. 18.02.2004 - Az.: 12 O 6/04: € 10.000,- (bei eBay-…

OLG Frankfurt a.M.: Streitwert bei fehlerhaftem Impressum + rechtswidriger Widerrufsbelehrung nur 5.000,- EUR

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OLG Hamburg: Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 30.10.2007 - Az.: 3 W 189/07: PDF via MIR) hat entschieden, dass der Streitwert bei einer fehlerhaften Online-Widerrufsbelehrung bei 5.000,- EUR liegt.Wesentliche Kriterien sind (...) vielmehr die Schwere des Verstoßes so…

KG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung

Streitsache / Blog / Dem Beschluss des LG Berlin (Beschl. v. 04.01.2005 - Az.: 16 0 467/04), in dem die Richter entschieden, dass sie bei nicht-wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Streitwert von 7.500,- € für sachlich angemessen halten, hat sich nun in einer aktue…

KG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung

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300,-EUR Streitwert bei datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch

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