ONLINE-BELEIDIGUNG

Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Der Beklagte hatte in einem Forum über den Kläger geschimpft:

“Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige große Vermarkter gekickt haben und auch Strafantrag gestellt haben. Wer mit Herrn C. Geschäfte macht ist leider selber Schuld. Impressum lesen hilft.…

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Themen: Bahr , Amtsgericht Hamburg

Erschienen 7. Oktober 2005 auf http://www.lawblog.de.

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Rechtsprechung / Notizen

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LBR-Blog | 22. Dezember 2010 — Das Filesharing geschützter Werke ist nach wie vor nicht nur rechtswidrig und strafbar, sondern hat hohe Kosten für den Täter z…

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