Online-Auktionen: Diebstahl des Verkaufsobjektes rechtfertigt Abbruch einer eBay Auktion
Hin und wieder entsteht Streit, wenn ein Anbieter auf Onlineplattformen (kurz) vor Ende der den Artikel wieder löscht und ggf. bereits abgegebene Angebote gleich mit. Laut eBay
Statuten kommt bei vorzeitiger Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag zwischen Anbieter und aktuell Höchstbietendem zustande, es sei
denn, der Anbieter war gesetzlich zur Beendigung der Auktion berechtigt.
Mit dieser “gesetzlichen” Berechtigung hatte sich der Bundesgerichtshof zu beschäftigten (Urteil vom 08.06.2011, Az.: VIII ZR
305/10). Denn der Hinweis, dass auch der des
Artikels zur Beendigung der Auktion berechtigt, fand sich lediglich in den Hinweisen von eBay, nicht jedoch in den AGB.
Der BGH erteilte dem Kläger, der nach vorzeitiger Beendigung als Höchstbietender geltend machte, eine Absage. Die Regelung in den AGB von eBay sei nicht
dahingehend zu verstehen, dass nur gesetzlich normierte Gründe, die zur von Willenserklärungen berechtigen, gemeint seien. Vielmehr sei jedem Nutzer von eBa…
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