Online-Aktivist über “Three-Strikes”-Urteil

Die Entscheidung des Gerichts entfernt aus dem “HADOPI” genannten Gesetz alle Bestrafungsvollmachten, die die extra dafür geschaffene Kontrollbehörde bislang hatte. Das heißt im Klartext, dass die Behörde zwar Beschwerden von der Unterhaltungsindustrie gegen mutmaßliche Dateitauschbörsennutzer erhält und diese dann per E-Mail an sie weitersenden muss, dann aber nichts weiter tun kann.

In der Entscheidung heißt es explizit, dass die geplante “Three Strikes”-Regel, laut der Internet-Nutzern nach dreimaligem “Erwischen” das Netz gesperrt werden sollte, den Grundlagen unserer Demokratie widerspricht. Der Zugriff auf das Internet stellt demnach ein wichtiges Werkzeug dar, um unsere Grundrechte auszuüben. Das hat das Verfassungsgericht so erkannt. Ich glaube, dass ist für die Zukunft unserer Gesellschaft besonders wichtig. Die Rechte der Bürger wurden also als bedeutender angesehen als die unserer Meinung nach idiotischen Pläne der Unterhaltungsindustrie, die gerade versucht, ihre sterbenden Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten. (…)

Jeremie Zimmermann ist Mitbegründer und Sprecher der französischen Initiative “La Quadrature Du Net”, die sich für Bürgerrechte im Internet stark macht. Sie gehörte zu den lautesten Stimmen im Kampf um das…

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Themen: Rechtsprechung (eu) , Abmahnung , Demokratie , Sprecher , Taz , Nutzern , Nicolas Sarkozy

Erschienen 11. Juni 2009 auf http://log.handakte.de/.

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HADOPI law - Wikipedia, the free encyclopedia
Three-strikes law - Wikipedia, the free encyclopedia
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