SEGA: Kopierschutz mit Verfallsdatum
Onlinespielerecht | 3. Mai 2010 — Im Vergleich zu Ubisofts Kopierschutz, der eine permanente Internetanbindung erfordert, agiert die jetzt von SEGA in einem Un…
Immer häufiger müssen auf CD vertriebene Computerspiele im Rahmen der Installation bei einer Online-Plattform wie Steam aktiviert werden. Was zunächst dazu diente, durch zentrale Erfassung jedes einzelnen Software-Exemplars Raubkopien einzudämmen, wird nun möglicherweise in anderem Zusammenhang zu einem potentiellen Compliance-Risiko, wie der Fall “Aliens vs. Predator” zeigt:
Das Spiel, das in den USA am 16. Februar 2010 erscheinen soll, wird nach Auskunft von Publisher SEGA in Deutschland nicht erhältlich sein, da abzusehen sei, dass der Titel wegen der intensiven Gewaltdarstellung keine USK-Kennzeichnung erhalten werde. Auch die kürzlich veröffentlichte Demo-CD gibt es in Deutschland nicht, anders als zum Beispiel in Österreich und der Schweiz.
Jetzt sind widersprüchliche Meldungen darüber aufgetaucht, ob sich eine solche (unter der Hand “importierte”) Demo-CD mit einem deutschen Steam-Account überhaupt aktivieren lasse. Nach Aussage eines SEGA-Mitarbeiters sei das nicht möglich, da auch das Spiel in Deutschland nicht verfügbar sei – mehr wolle man dazu jedoch nicht sagen. Andere Quellen wollen vom Support gegenteilige Auskünfte bekommen haben.
Eine Online-Aktivierung des Spiels könnte in Deutschland indes sowohl aus jugendschutzrechtlicher als auch aus strafrechtlicher Sicht problematisch sein. Selbst der Publisher scheint keine Zweifel an der Indizierungsreife von “Alien vs. Predator” zu haben. Auch ein Verstoß gegen § 131 StGB (Gewaltdarstellung) käme dann in Betracht. Da die Aktivierung wie ein Schlüssel wirkt, der dem Nutzer die Kenntnisnahme vom Inhalt des Sp…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Februar 2010 auf http://spielerecht.de.
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