OLG Zweibrücken: Zurückhaltung bitte! - Eine Internetwerbung für entgeltliche, sexuelle Handlungen hat mit in einer zurückhaltenden Form zu erfolgen.
am 28.04.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Nach § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG handelt ordnungswidrig, wer durch das Verbreiten von Schriften, Ton- oder
Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Dartsellungen Gelegnheit zur entgeltlichen sexuellen Handlungen
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt; dem Verbreiten steht
das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich.
2. Das Verbot des § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist auf solche Fälle zu beschränken, in denen durch die Werbung eine
konkrete Beeinträchtigung von Rechtsgütern der Allgemeinheit, insbesondere des Jugendschutzes, eintritt. Eine
konkrete Beeinträchtigung von Rechtsgütern, die ein Verstoß gegen § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG darstellt, ist dann anzunehmen,
wenn die Werbung nach Aufmachung, Inhalt oder Umfang nicht in der gebotenen zurückgehaltenen Form erfolgt oder
nach Art des Werbeträgers und seiner Verbreitung geeignet ist, die schutzbedürftigen Rechtsgüter zu gefährden.
Nicht erforderlich für ein Eingreifen des § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist, dass die Werbung geeignet ist, andere zu
belästigen oder in grob anstößiger Form erfolgt, wie dies § 119 Abs. 1 OWiG voraussetze (Verweis auf: BGH, Urteile …
OLG Zweibrücken: Werbung für Prostitution darf nicht zu detailliert ausfallen
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Derjenige, der in Inseraten sowie Internetseiten eine detaillierte Leistungsbeschreibung einschließlich Zeit- und Preisangaben für sexuelle Dienste unterbreitet, verstößt gegen das Werbeverbot des § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG - so das O…
Internetangebote für sexuelle Dienste: Detaillierte Leistungsbeschreibungen und Preise sind ordnungswidrig
Die herrschende Meinung / Das Oberlandesgericht Zweibrücken hält die detaillierte Anspreisung von sexuellen Dienstleistungen auf einer Internetseite für ordnungswidrig. Die detaillierten Leistungsbeschreibungen auf der gegenständliche Internetseite sowie die Zeit- u…
Prostituierte dürfen Annoncen schalten
advobLAWg / Prostituierte dürfen mit Zeitungsanzeigen auf ihre Dienste aufmerksam machen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (13. Juli 2006 I ZR 231/03, I ZR 241/03, I ZR 65/05) heißt es, die Ausübung der Prostitution gelte nicht mehr als schlechthin si…
BGH: Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen
advobLAWg / Der BGH hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen zu entscheiden. Auf Unterlassung geklagt hatte ein Barbetreiber gegen die Herausgeber der Zeitungen, in denen die Kontaktanzeigen veröffentli…
Verwerfung meines Einspruchs mangels Vollmachtsvorlage
MCNeubert lawblog / Heute schreibt mir das Landratsamt Muldentalkreis Ihr Einspruch ist zunächst fristgemäß in der Behörde eingegangen. Sollten Sie nicht bis spätestens 09.04.2008 Ihre Bevollmächtigung nachgewiesen haben, were ich diesen als unzulässig verwerfen…
Zu detaillierte Werbung für Prostitution verboten
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Inserate und Internetseiten, die mit detaillierten Leistungsbeschreibungen sowie Zeit- und Preisangaben für sexuelle Dienste werben, sind verboten. Das hat das OLG Zweibrücken entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist es vor allem aus Gründen…
Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter
Law & Lifestyle / Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes…
Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden
Handakte WebLAWg / Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Pos…
