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OLG Zweibrücken: Pflegehaftung, Beweislast und Schmerzensgeld

am 23.07.2007 von JuracityBlog

Wenn ein Patient durch Pflegekräfte verletzt wird, muss der Patient den Behandlungsfehler nicht beweisen. Vielmehr haftet das Pflegepersonal bzw. das Krankenhaus. So entschied das OLG Zweibrücken (Az.: 5 U 48/06). Das Gericht erkannte die Nachweispflicht entsprechend der Arzthaftung. Wie ein Arzt habe der Pfleger den Entlastungsbeweis zu führen.

Durch die Entscheidung wurde einem Patienten Schmerzensgeld zugesprochen, der durch die die Behandlung des Pflegepersonals anläßlich eines Einlaufes am Darm verletzt worden war. Das Krankenhaus hatte erwidert, der Patient habe den Behandlungsfehler nicht bewiesen.
Dem sind die Berufungsrichter nicht gefolgt. Nach Auffassung des Gerichts sind Patienten oft gar nicht in der Lage, den Beweis eines Behandlungsfehlers zu führen. Dies entspräche der Lage der Patienten gegenüber Ärzten. Daher müsse …

Ärztepfusch: Was tun bei Behandlungsfehler?

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Rechte des Patienten bei ärztlichem Behandlungsfehler

JuracityBlog / Immer häufiger stehen Patienten vor der Situation, dass sie nach ärztlicher Behandlung einen Behandlungsfehler vermuten. Entscheidend für den Erfolg eines späteren Arzthaftungsprozesses ist die Information des Patienten, was in ei…

Schmerzensgeld bei Untersuchungsmängeln

Recht und Alltag / Die Ärzte Zeitung weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20.10.2005 (Az.: 5 U 1330/04) hin, wonach der behandelnde Arzt für Untersuchungsmängel, die zu einer längeren Leidenszeit des Patienten führen, grundsätzlich Schmerzensge…

Arzt und Patient auf gleicher Augenhöhe

Handakte WebLAWg / Patientinnen und Patienten wollen ausführlich über Diagnose, Behandlung, Risiken und Prognosen informiert werden. Eine partnerschaftliche Entscheidung zwischen Arzt und Patient verbessert zudem die Behandlungsergebnisse. Dies ist das Resultat ein…

Ärzte haften für Behandlungsfehler

Handakte WebLAWg / Leidet ein Patient aufgrund von Behandlungsfehlern eines Arztes mehrere Wochen an Schmerzen, so muss der behandelnde Arzt grundsätzlich Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblen…

Medizinrecht: BGH: Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Steht fest, dass dem Arzt ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, muss dieser beweisen, dass die Schädigung des Patienten nicht auf dem Behandlungsfehler beruht, sondern durch andere Umstände verursacht wurde.Der Fall: Der (zwischenzeitlich v…

Schweigepflicht der Ärzte umfaßt auch Identität von Mitpatienten

JuracityBlog / Mit Urteil vom 11.08.2006 - Aktenzeichen 14 U 45/04 - wies das Oberlandesgericht Karlsruhe die Auskunftsklage eines Patienten ab, mit welcher der klagende Patient vom beklagten Arzt die Mitteilung des vollen Namens und der Anschrift eines Mitpatiente…

BGH: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Robodoc-Operation

JuracityBlog / Der BGH entschied mit Urteil vom heutigen Tage - VI ZR 323/04 - über die Klage einer Patientin, die den beklagten Arzt nach einer Implantation eines zementfreien Hüftgelenksendoprothese mittels eines computerunterstützten Fräsverf…

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RA Michael Felser

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