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OLG: Versicherer muss Auskunftsbedürfnisse eindeutig formulieren

am 12.04.2006 von ElbeBlawg

Fragt eine Versicherung im Fragebogen zum Abschluss eines Versicherungsvertrags nach einer Vorversicherung des Neukunden, so ist der Fragegestaltung „Sind/Waren Sie … rechtsschutzversichert“ nicht zu entnehmen, dass generell über alle in der Vergangenheit bestehende Vorversicherungen Auskunft verlangt wird.

In den Gründen der Entscheidung heißt es, es fehle bereits an einer objektiven falschen Angabe des Antragstellers im Antragsformular. Die Gestaltung und Formulierung des dort als „Vorversicherung“ bezeichneten Abschnitts enthalte nämlich keine Anhaltspunkte dafür, dass nach sämtlichen bestehenden Vorversicherungen und nicht nur nach der letzten Vorversicherung gefragt sei. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Sicht es hier ankomme, habe dies nicht so verstehen müssen. Daher sei dem Antragsteller nicht vorzuwerfen, dass er nur die letzte Vorversicherung vor Abschluss des neuen Vertrags angegeben habe. Die Richter verwiesen darauf, die im Fragebogen verwendete Formulierung hätte im Plural erfolgen müssen, wenn die Versicherung nach allen bisherigen Vorverträgen habe fragen wollen. Sie sei aber, genauso wie die Überschrift „Vorversicherung“, im Singular abgefasst. Eine weitergehende Auskunfts- pflicht …

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Verschwiegen Vorversicherung

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ElbeBlawg / Der in einer schriftlichen Belehrung über die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften enthaltene Hinweis auf das Datum des Poststempels ist missverständlich. Die häufig verwendete Formulierung: „Zur Fristwahrung genüg…

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