OLG Thüringen: Keine Geldentschädigung wg. ehrverletzender Behauptung, wenn nur die beruflichen Sphäre betroffen ist

In einem Verfahren wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entschieden, dass hier die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung fehlen, da hier nur die berufliche, nicht aber die persönliche Sphäre der Klägerin betroffen gewesen ist.

Hintergrund war der Streit um eine Geldentschädigung wegen behaupteter Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin. Die Klägerin ist seit März 2007 Chefärztin der gynäkologischen Abteilung des E Klinikums und insoweit auch für Mammachirurgie zuständig. Die Entlassung ihres Oberarztes Dr. J. führte zu einer öffentlichen Diskussion in der Bevölkerung. Über diesen Streit wurde auch in der Thüringer Allgemeinen berichtet, unter anderem fand sich Formulierung:

„… nach eigenen Angaben ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chirurgie …“

Der Beklagte hatte zuvor eine E-Mail an die Thüringer Allgemeine mit u.a. folgendem Inhalt übersandt:

„… nach allen vorliegenden Informationen bislang Oberärztin an einer kleineren Klinik im Münchener Umland, Gynäkologin, nach eigenen Angaben ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chirurgie ….“

Das OLG hat in seiner Entscheidung erneut deutlich gemacht, dass die Entscheidung über Geldentschädigung

nicht nur von der Schwere des Eingriffs abhängt, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt.

Das Gericht stellte fest,

dass die Behauptung nach eigenen Angaben ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chirurgie“ eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Denn sie bringt zum Ausdruck, die Klägerin würde sich selbst auf einem bestimmten Fachgebiet ihres Berufs für weniger q…

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Themen: Oberlandesgericht , Jena , Olg Thüringen , Geldentschädigung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 4. März 2010 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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